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MENNEKES

Ladestationen mit Abrechnungssystem

Wallboxen und Ladestationen mit Abrechnungssystem

Flexible Abrechnungsmöglichkeiten mit MENNEKES Ladelösungen

Sie sind auf der Suche nach Wallboxen und Ladesäulen, die Sie professionell verwalten und mit denen Sie den geladenen Strom abrechnen können? Dann sind Sie bei uns richtig! MENNEKES bietet neben leistungsstarker und rechtssicherer Hardware auch Abrechnungssysteme für Ihre speziellen Bedürfnisse.

Mit MENNEKES Ladestationen – wie zum Beispiel der Wallbox AMTRON® Professional, der Doppelwallbox AMTRON® Professional Twincharge oder der Ladesäule AMEDIO® Professional – haben Sie verschiedene Möglichkeiten ein Abrechnungssystem bei sich zu implementieren. 

  • Mit unserer komfortablen Abrechnungsdienstleistung MENNEKES ativo 
  • Über die Software-Plattform unseres Joint Ventures chargecloud
  • Ein Bezahlterminal für Kreditkartenzahlung (z. B. HecPay)
  • Oder über andere Backend-Anbieter, die den OCPP-Standard nutzen

eMobility Abrechnungsdienstleistung MENNEKES ativo

Wer firmeneigene Ladeinfrastruktur aufbauen möchte und dafür einen starken Partner für die Abrechnung von Ladevorgängen sucht, dem bietet sich mit MENNEKES ativo eine einfache Lösung. MENNEKES ativo ist – in Kombination mit MENNEKES Professional-Ladesystemen – eine übersichtliche Abrechnungslösung für Gewerbetreibende und Unternehmer. Sie erhalten alles aus einer Hand: Hardware und Software inklusive Monitoring und Abrechnungsservice per App. Die Abrechnung von Ladestrom wird durch MENNEKES organisiert und garantiert. Dies erleichtert Ihnen den administrativen Aufwand erheblich.

Hier mehr über MENNEKES ativo erfahren

Mit chargecloud managen Sie Ihre Ladeinfrastruktur

Unser Joint Venture chargecloud bietet Ihnen eine umfangreiche Möglichkeit, Ladeinfrastruktur zu betreiben. Die B2B-Software der chargecloud ist eine Lösung zur professionellen Verwaltung und Abrechnung von Ladeinfrastruktur. Mit der chargecloud steuern, vernetzen und managen Sie Ihre Ladelösungen. Sie verwalten Kunden, tarifieren Ladevorgänge und rechnen sie ab – einfach, komfortabel und mit nur einer einzigen Software.

Sie können als Anbieter von Fahrstromprodukten oder Betreiber von Ladesäulen auftreten und Ihren Kunden Funktionen im individuellen Design anbieten. Sie kommunizieren mit dem eigenen Namen und der eigenen Marke – die chargecloud tritt nur im Hintergrund auf.

Hier mehr über chargecloud erfahren

Flexible Anbindung an professionelle Backend-Lösungen

Ladesäulen und Wallboxen von MENNEKES können selbstverständlich auch mit anderen kompatiblen Backend-Systemen betrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Abrechnungssystem den freien Ladepunkt-Kommunikationsstandard OCPP (Open Charge Point Protocol) nutzt. OCPP standardisiert die Kommunikation zwischen Ladestationen und zentralen Managementsystemen.

Bezahlterminal HecPay für Kreditkartenzahlung

In Kombination mit unseren Professional-Ladesystemen bietet das separat aufstellbare Bezahlterminal HecPay die Möglichkeit, Ladevorgänge im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich auch kontaktlos per gängiger Debit- und Kreditkarten zu bezahlen. Schon bestehende Ladeinfrastruktur kann mit dieser Bezahlmöglichkeit nachgerüstet werden.

Hier mehr über HecPay erfahren

Produktauswahl

AMTRON® Professional

Die Professional-Geräte sind eichrechtskonform für eine rechtssichere Stromabrechnung. Sie können über LAN vernetzt werden, um so das integrierte MENNEKES Lastmanagement zu nutzen. Via Mobilfunkmodem in den Professional+ Varianten kann eine direkte Anbindung an Backendsysteme erfolgen.

Mehr Informationen zu AMTRON® Professional
AMEDIO® Professional

AMEDIO®  Professional Ladesäulen bieten, ausgestattet mit neuester Technik und zukunftssicheren Features, viele Vorteile für Industrie und Gewerbetreibende: ein effektives Lastmanagement, das für Betriebssicherheit sorgt, selbst wenn viele Autos gleichzeitig laden, Eichrechtskonformität oder die „Plug & Charge“-Option mit automatischer Autorisierung ohne Ladekarte oder App.

Mehr Informationen zu AMEDIO® Professional

AMTRON® Professional Twincharge

Neben den umfangreichen Features unserer Professional-Reihe – z. B. neueste Elektronik, intelligente Vernetzung, modernes Energie- und Lastmanagement, Plug & Charge-Funktionalität, Eichrechtskonformität und professionelle Abrechnungsmöglichkeiten von geladenem Strom – bietet AMTRON® Professional Twincharge zahlreiche weitere Vorteile.

Mehr Infos zu AMTRON® Professional Twincharge

Sie wünschen eine individuelle Beratung?

Als Unternehmer bzw. Gewerbetreibender oder öffentliche Verwaltung möchten Sie sich über unsere Ladelösungen mit Abrechnungssystem informieren oder brauchen weitere Informationen für die Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur? Sprechen Sie uns gerne an, unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihre Anfrage!

Kontakt für Unternehmen

Nützliches Wissen

Wer darf Ladestrom abrechnen?

Ursprünglich war umstritten, ob Ladesäulen als Teil des Energieversorgungsnetzes (mit ausschließlicher Netzbetreiberverantwortlichkeit und Finanzierung über Netzentgelte) oder als Kundenanlagen anzusehen sind. Unklar war auch, ob für den Bezug von Strom aus Ladesäulen energiewirtschaftliche Steuern und Abgaben fällig werden und der Betreiber der Ladesäule als Stromversorger mit entsprechenden Verpflichtungen einzuordnen ist. Diese Unsicherheiten haben sich zum Investitionshindernis beim Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität entwickelt. 

Mit dem Inkrafttreten des Strommarktgesetzes zum 30.6.2016 sind diese Unklarheiten durch zwei wesentliche Maßnahmen beseitigt: 

Die Definition des Letztverbrauchers bzw. Letztverbrauchs in § 3 Nr. 25 EnWG wurde ergänzt: 
 
„Natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen; auch der Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile steht dem Letztverbrauch im Sinne dieses Gesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gleich.“ 

Durch diese Änderung werden die Betreiber von Ladesäulen (bzw. Ladepunkten) mit Letztverbrauchern gleichgestellt. Betreiber von Ladeinfrastruktur haben insofern nicht den Status eines Stromlieferanten oder Energieversorgungsunternehmens. Der die Ladepunkte versorgende Strom gilt als Letztverbrauch und nicht wie bislang vertreten als Strombezug im Sinne des EnWG. Somit kann im Sinne des EnWG jeder zum Betreiber von Ladepunkten werden, wenn er die Vorgaben für eine korrekte Abrechnung und Rechnungsstellung einhält. 

In der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) wurde eine Erweiterung des Ausnahmekatalogs zum Versorgerstatus (§ 1a StromStV) vorgenommen. Danach ist auch derjenige, der Strom bezieht und diesen ausschließlich zur Nutzung durch oder unmittelbar an elektrisch betriebene Fahrzeuge als Letztverbraucher leistet, kein Versorger. Er ist folglich kein Versorger im Sinne des Stromsteuerrechts. Der Fahrzeugnutzer ist damit stromsteuerrechtlich irrelevant. Damit besteht Rechtssicherheit für die Betreiber von Ladepunkten, dass mit der Abgabe von Strom an Elektrofahrzeuge keine stromsteuerlichen Pflichten eines Versorgers ausgelöst werden. 

Das EnWG, auf seiner Grundlage erlassene Verordnungen und das Stromsteuergesetz finden damit keine Anwendung zwischen dem Ladepunktbetreiber und dem Fahrzeugnutzer, sondern nur zwischen dem Ladepunktbetreiber und dem Lieferanten bzw. Verteilnetzbetreiber. Der Betrieb und die Nutzung von Ladepunkten werden gesondert durch die Ladesäulenverordnung (LSV) und die Nutzungsbedingungen der Betreiber geregelt. 

Was bedeutet OCPP?

OCPP (Open Charge Point Protocol – Freier Ladepunkt Kommunikationsstandard) ist ein universelles Anwendungsprotokoll, das die Kommunikation zwischen Ladestation für Elektroautos (EV) und einem zentralen Managementsystem standardisiert. Vergleichbar ist es mit dem Kommunikationsprotokoll von Mobilfunknetzen. 

OCPP hat den Zweck, per offenem Anwendungsprotokoll eine herstellerunabhängige Kommunikation zwischen Elektroauto-Ladestationen und diversen Verrechnungs- sowie Management-Systemen von Ladeinfrastrukturen zu ermöglichen. OCPP ist heute weltweit als universelles Kommunikationsprotokoll im Bereich der Ladeinfrastrukturen im Einsatz. 

Für die Sicherstellung einer störungsfreien Kommunikation muss der Betreiber immer die verwendeten OCPP-Versionsstände der Ladeinfrastruktur mit den Möglichkeiten seines verwendeten Backend- bzw. Managementsystems abgleichen. Viele Systemanbieter bieten auch entsprechende Zertifizierungen zur Erreichung der Interoperabilität an – siehe z. B. charge.certified der chargecloud.