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Die Wallbox ermöglicht es, ein Elektrofahrzeug schnell und sicher zu laden. Doch damit steigt auch die Belastung des Stromnetzes, denn beim Laden eines Elektrofahrzeugs fließt deutlich mehr Strom als bei der Nutzung von elektrischen Haushaltsgeräten. Damit der Netzbetreiber seine Kapazitäten besser planen kann, ist eine Wallbox beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Erfahren Sie hier, was Sie zum Thema „Wallbox anmelden“ wissen müssen, um eine zügige und reibungslose Inbetriebnahme der Wallbox zu gewährleisten.
Seit dem 21. März 2019 muss eine Wallbox vor Anschluss und Inbetriebnahme angemeldet werden. Die Pflicht zum Wallbox anmelden ist in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. Anzumelden sind alle Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW. Die meisten Netzbetreiber stellen Online-Formulare zum Wallbox anmelden bereit und erheben folgende Daten:
Je nach Standort und Infrastruktur können weitere Angaben erforderlich sein. Der Antragsteller kann über das Online-Antragsformular meist auch Dokumente zur Ladeeinrichtung hochladen.
Ein stabiles Stromnetz und eine hohe Versorgungssicherheit für alle Abnehmer lässt sich nur sicherstellen, wenn die vom Netzbetreiber bereitgestellten Kapazitäten mit der Stromnachfrage übereinstimmen. Durch den Trend zur Elektromobilität gehen immer mehr Ladestationen ans Netz und lasten die elektrische Infrastruktur regional unterschiedlich aus. Die Anmeldepflicht trägt zu einer verlässlichen Stromversorgung bei und hilft, Überlastungen des Netzes zu vermeiden.
Um eine Wallbox anmelden zu können, ist der lokale Netzbetreiber zu kontaktieren. Über die Anmeldung erhält der Netzbetreiber Informationen darüber, wie viele Haushalte das Stromnetz zum Laden von Elektrofahrzeugen nutzen. Durch statistische Verfahren lassen sich so Prognosen zur Netzauslastung erstellen. Diese Daten ermöglichen es dem Netzbetreiber, Kapazitäten adäquat zu steuern. Der Netzbetreiber ist nicht mit dem Stromanbieter zu verwechseln. Während der Stromanbieter für die Stromversorgung verantwortlich ist, ist der Netzbetreiber für den Erhalt und den Ausbau des Stromnetzes zuständig. Der zuständige Netzbetreiber ist auf der Stromabrechnung und auf dem Stromzähler vermerkt.
Angemeldet werden kann die Wallbox beim Netzbetreiber vom Anschlussinhaber, also dem Hauseigentümer oder Mieter, oder einem zugelassenen Elektrofachbetrieb. Die Anmeldung einer Wallbox bis 11 kW führen Elektroinstallateure oft als kostenlosen Service durch. Dies hat für den Kunden den Vorteil, dass er Fehler bei der Anmeldung vermeidet und den Anmeldeprozess nicht verzögert. Dem Fachbetrieb sind die Vorschriften und Anforderungen, die der Netzbetreiber für das ordnungsgemäße Wallbox anmelden verlangt, in der Regel bekannt und er ist mit den anzugebenden technischen Spezifikationen gut vertraut.
Die Anmeldung einer Wallbox ist kostenlos. Nach der Genehmigung bleiben dem Antragsteller vier Monate Zeit, um den Anschluss herzustellen. Dieser Zeitraum schließt die Installation und die Inbetriebnahme der Wallbox ein.
Unterlässt der Betreiber auch nach mehrmaliger Aufforderung das Wallbox anmelden, kann er als Anschlussnehmer vom Netzanschluss getrennt werden. Kommt es zu Störungen im Stromnetz, die durch eine nicht angemeldete Wallbox verursacht werden, können die Aufwände zur Behebung des entstandenen Schadens an den Anschlussnehmer weitergegeben werden. Schon aus diesen Gründen sollte eine Wallbox stets beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Wallboxen bis zu 11 kW müssen lediglich angemeldet werden. Für Wallboxen ab einer Leistung von über 11 kW Ladeleistung besteht über die Anmeldung hinaus eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung für die Inbetriebnahme einer Wallbox mit mehr als 11 kW kann verweigert werden, wenn die technischen Bedingungen für den Anschluss noch nicht vorliegen und eine Nachrüstung der Infrastruktur erforderlich ist. Der Netzbetreiber muss innerhalb von zwei Monaten auf den Antrag für die Genehmigung einer Wallbox reagieren. Nach Anschlusszusage und erfolgreicher Prüfung durch eine Elektrofachkraft ist die Ladeeinrichtung innerhalb von vier Monaten in Betrieb zu nehmen.