Die Förderung erneuerbarer Energien – mit diesem Ziel wurde das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Leben gerufen. Diese Förderung wird über die EEG-Umlage finanziert, die grundsätzlich für jede Kilowattstunde Strom von allen Stromverbrauchern als Bestandteil des Strompreises zu zahlen ist.
Die EEG-Umlage ist nicht für alle Stromverbraucher gleich hoch. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die EEG-Umlage einzusparen. So besteht für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen die Möglichkeit, auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Begrenzung der EEG-Umlage zu erhalten, wenn der Strombezug mehr als eine Gigawattstunde pro Jahr beträgt. Auch Eigenversorger, die ihren Strombedarf (teilweise) selbst erzeugen, können unter bestimmten Voraussetzungen die EEG-Umlagepflicht (für Bestandsanlagen sogar auf 0 %) reduzieren.
Diese “Rabatte“ auf die EEG-Umlage können allerdings nur für den eigenen Energiebedarf geltend gemacht werden – nicht für Strom, der durch Dritte wie z.B. Subunternehmer oder externe Handwerker oder in geleasten oder gemieteten Geräten und Anlagen verbraucht wird. Der Stromverbrauch durch Dritte ist grundsätzlich mit der vollen EEG-Umlage belastet. Unternehmen müssen deshalb die Strommengen, auf die die EEG-Umlage in unterschiedlicher Höhe zu zahlen ist, mit eichrechtskonformen Messeinrichtungen erfassen und voneinander abgrenzen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Umsetzungsfrist zum 1. Januar 2022 festgelegt. Gelingt die messtechnische Trennung der Strommengen mit unterschiedlicher EEG-Umlage-Belastung ab dem 1. Januar 2022 nicht, droht der Verlust der Umlagereduzierung und im schlimmsten Falle der höchste EEG-Umlagesatz für die Gesamtstrommenge Ihres Unternehmens.
Für die Messung, Erfassung und Abgrenzung von Strommengen gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen. Bitte prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Wirtschaftsprüfer, ob und wie Sie (weiterhin) ab dem 1. Januar 2022 mit entsprechenden Messkonzepten von den Ausnahmeregelungen im EEG zur Reduzierung der EEG-Umlage profitieren können.
Bei der Umsetzung Ihres Messkonzepts unterstützt Sie MENNEKES gerne mit technischen Lösungen beim Sparen – mit einer Vielzahl von Steckdosenkombinationen mit Energiezähler für die mess- und eichrechtskonforme Energieerfassung.
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