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MENNEKES

Eichrechtskonformes Laden mit MENNEKES

Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen

MENNEKES bietet ganzheitliche Lösung

E-Autos elektrisch laden soll für Ladeinfrastruktur-Betreiber und Nutzer so transparent wie möglich sein. Es geht vor allem um die korrekte Messung und Abrechnung von Energie: Wenn Ladevorgänge berechnet werden, ist in Deutschland eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur Pflicht! So wird sichergestellt, dass die abgerechneten Kilowattstunden exakt mit den verbrauchten Kilowattstunden übereinstimmen. Die Wallbox AMTRON® Professional, die Doppelwallbox AMTRON® Professional Twincharge und die Ladesäule AMEDIO® sind nur einige der MENNEKES Ladestationen, die mit eichrechtskonformen Zählern ausgestattet sind und alle Voraussetzungen für eine rechtssichere Abrechnung erfüllen. 

Eichrechtskonformität – was bedeutet das?

Das Eichrecht dient dem Verbraucherschutz: Es schafft die Grundlage dafür, dass Messergebnisse korrekt angezeigt und abgerechnet werden. Die eichrechtskonforme Messung der geladenen Energie muss für den Kunden nach Abschluss des Ladevorgangs sofort ersichtlich und überprüfbar sein. So behält der Nutzer immer im Blick, wie viel elektrische Energie er bezogen hat und wie viel Zeit der Ladevorgang in Anspruch genommen hat. Neben der ordnungsgemäßen Stromzählung muss auch die Übertragung der Messwerte aus der Ladestation in das Backend beweissicher und datenschutzkonform sein.  

Eichrechtskonforme Ladelösungen und Abrechnung aus einer Hand

Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen sind Voraussetzung für das rechtssichere Abrechnen von Ladevorgängen. Es braucht aber viel mehr dafür als nur die richtige Hardware. MENNEKES bietet Ihnen zum Aufbau eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur ein Komplett-Paket aus einer Hand: eichrechtskonforme Produkte inklusive Anbindung an geeignete Abrechnungssysteme und Transparenzsoftware: 

Auch bestehende Ladestationen können nachgerüstet werden

Auch wenn Sie bereits Ladestationen von MENNEKES haben, können wir eine Lösung anbieten: Wir prüfen Ihre vorhandene Ladeinfrastruktur und erstellen Ihnen eine individuelle Übersicht aller nachrüstfähigen Ladesysteme. 

Mit entsprechenden Umrüstsets können die Betreiber von MENNEKES Ladesystemen die eichrechtskonforme Umrüstung vorbereiten und einige Arbeiten im Vorfeld durchführen. Die Überprüfung und Konformitätsbewertung vor Ort ist weiterhin erforderlich und kann nur durch MENNEKES als zertifizierten Hersteller erfolgen. 

1. Vorbereitung und Planung

Kontakt aufnehmen zu Ihrem bekannten eMobility Ansprechpartner, Umrüstbarkeit der Ladeinfrastruktur bestätigen lassen, passendes Umrüstkit auswählen und gemeinsam einen Termin vereinbaren.

2. Fertigung und Auslieferung

Die Umbaukits beinhalten die Frontplatten und die Zähler.

3. Austausch von Zähler, Fronttür und Softwareupdate

Dies geschieht durch den Betreiber der Ladesäule. Die Umsetzung ist ebenfalls durch MENNEKES möglich. 

4. Überprüfung der Eichrechtskonformität

Die Messgenauigkeit und Datenübertragung zum Backend werden kontrolliert.

5. Plombierung der Zähler

Die Zuordnung zum jeweiligen Ladepunkt kann so eindeutig zugeordnet werden.

6. Sicherheitstechnische Endprüfung

Diese geschieht gemäß den normativen Anforderungen bei Änderungen an elektrischen Geräten.

Häufige Fragen zum Thema Eichrecht

Was ist eichrechtskonformes Laden?

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte. 

Wann muss eine Wallbox oder Ladesäule eichrechtskonform sein?

Halböffentliche und öffentliche Wallboxen und Ladesysteme  müssen laut gesetzlicher Vorgabe in Deutschland eichrechtskonforme Messwerte erfassen und an ein Abrechnungssystem weiterleiten, wenn der verbrauchte Strom weiterberechnet wird. Dies gilt z. B. für Hotels und Unternehmen, die den Stromverbrauch an ihren Ladesäulen den Nutzern in Rechnung stellen wollen. Privat genutzte Wallboxen müssen den Stromverbrauch nicht eichrechtskonform messen. Wird der verbrauchte Strom verschenkt, also nicht weiterberechnet, braucht es ebenfalls keine Eichrechtskonformität. 

Welche Wallboxen und Ladesäulen sind eichrechtskonform?

MENNEKES bietet mit den AMTRON® Professional Wallboxen und AMEDIO® Ladesäulen eichrechtskonforme Ladestationen für unterschiedliche Anforderungen. Durch die sichere Datenspeicherung und Transparenzsoftware kann die Richtigkeit der Messwerte jederzeit vom Betreiber der Ladesäule, vom Stromanbieter als Provider und vom Nutzer der Ladestation überprüft werden.