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Hier finden Sie eine Übersicht über Fördermöglichkeiten zum Aufbau von Ladelösungen im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich. Da immer wieder neue Programme entstehen oder bestehende Programme auslaufen, empfehlen wir immer auch den Besuch der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wir haben hier für Sie folgende Themen aufbereitet:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine mit bis zu einer Million Euro bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. In zwei aktuellen Förderaufrufen wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gefördert. Davon profitieren:
Im ersten Förderaufruf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Anträge können noch bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.
In einem zweiten Förderaufruf (ab 21. April 2023) nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
In einigen Bundesländern werden Förderungen für Wallboxen bzw. Ladestationen angeboten. Da sich Förderungen immer wieder ändern, empfehlen wir den Besuch der Datenbank der Seite „Deutschland tankt Strom“.
Mit diesem Programm werden private und kommunale Unternehmen und Organisationen gefördert, die Ladeinfrastruktur aufbauen möchten. Der KfW-Zuschuss richtet sich zudem an Freiberufler, Kammern, Verbände und gemeinnützige Organisationen, die ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen oder Gästen Möglichkeiten zum Laden anbieten möchten. Zu beachten: Die Ladelösungen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, was eine gewerbliche Nutzung ausschließt.
Auch hier bietet MENNEKES eine große Auswahl an förderungsfähigen Produkten.
Wer sich mit den Richtlinien und Voraussetzungen zur Förderung beschäftigt, dem begegnen immer wieder verschiedene Begrifflichkeiten. Wir helfen Ihnen mit der Unterscheidung.
Hiermit werden unterschiedliche Arten von Lademöglichkeiten von Elektrofahrzeugen in einem Begriff zusammengefasst. Gemeint sind mit dem Begriff sowohl Ladesäulen (z.B. zum Aufstellen im Freien an öffentlichen Parkplätzen) als auch Wallboxen (z.B. zur Anbringung an Wänden im Privatbereich).
Wallboxen werden zwar überwiegend im Privatbereich eingesetzt, eignen sich aber auch für den halböffentlichen (z.B. bei Unternehmen und Hotels) und öffentlichen Bereich (z.B. in öffentlichen Tiefgaragen). Wallboxen sind die sichere und schnelle Möglichkeit zum Laden von Elektrofahrzeugen und werden in den meisten Fällen wandseitig angebracht. Selbstverständlich können sie auch über geeignete Standfüße oder Standsäulen im Freien installiert werden. Die meisten Wallboxen sind für AC Laden bis maximal 22 kW ausgelegt. DC Ladelösungen sind um ein Vielfaches teurer und ergeben nur dann Sinn, wenn Fahrzeuge sehr schnell geladen werden sollen. In der Regel stehen Fahrzeuge, z.B. im Heimbereich, über mehrere Stunden an einem Platz und benötigen entsprechend keine höheren Ladeleistungen. Zu beachten ist, dass 11 kW Wallboxen beim Energieversorger angemeldet werden müssen. 22 kW Wallboxen müssen sogar über einen Antrag beim Versorger genehmigt werden.
Mit Ladepunkt ist der Anschluss für ein Elektroauto an einer Ladestation gemeint. Die Anzahl der Ladepunkte bestimmt, wie viele Kabel und Steckdosen verfügbar sind bzw. wie viele Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können. Ladesäulen verfügen in der Regel über zwei Ladepunkte, Wallboxen über einen.