MENNEKES

Sicher Laden an der Ladesäule

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MENNEKES Ladesäulen

Intelligente Lösungen für halböffentliches und öffentliches Laden

MENNEKES Ladesäulen werden in Deutschland hergestellt und sind in erster Linie für die halböffentliche und öffentliche Ladeinfrastruktur konzipiert. Mit den Modellen AMEDIO® Professional 7000 und Smart T 7000 können Gewerbetreibende, Energieversorger und städtische Anbieter zuverlässige und benutzerfreundliche Ladeinfrastrukturen aufbauen.

Ladesäule AMEDIO® Professional 7000

AMEDIO® Professional 7000 ist die eichrechtskonforme Ladesäule mit Farbdisplay in der Professional Produktfamilie. Die Ladestation überzeugt mit einer barrierefreien Nutzerführung sowie einem innovativen Eichrechtskonzept. , und die Vorbereitung für die Abrechnung mit gehören zur Standardausstattung.

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Für öffentliches Laden: Ladesäule Smart T 7000

Smart T 7000 eignet sich mit ihrem direkten Netzanschluss besonders für öffentliches Laden. Ein Farbdisplay zur barrierefreien Nutzerführung, Lastmanagement und ISO 15118 sind ab Werk vorhanden. Auf Wunsch ist die Ladestation mit integriertem NFC-Terminal verfügbar.

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FAQ

Brauchen Ladesäulen eine Baugenehmigung?

Gemeinden dürfen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufstellen. Bei Ladesäulen handelt es sich um Verkehrsanlagen, die relativ leicht errichtet werden können und die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Damit stellen sie Straßenbestandteile dar. 

An welchen Stellen dürfen Ladestationen stehen?

Ladestationen werden heute sowohl im öffentlichen als auch im halböffentlichen und privaten Raum aufgestellt und betrieben. Grundsätzlich dürfen Ladestationen überall aufgestellt werden, solange die Bestimmungen der Ladesäulenverordnung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beachtet werden. Die Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. 

Wann muss eine Wallbox oder Ladesäule eichrechtskonform sein?

Halböffentliche und öffentliche Wallboxen und Ladesysteme müssen laut gesetzlicher Vorgabe in Deutschland eichrechtskonforme Messwerte erfassen und an ein Abrechnungssystem weiterleiten, wenn der verbrauchte Strom weiterberechnet wird. Dies gilt z. B. für Hotels und Unternehmen, die den Stromverbrauch an ihren Ladesäulen den Nutzerinnen und Nutzern in Rechnung stellen wollen. Privat genutzte Wallboxen müssen den Stromverbrauch nicht messen. Wird der verbrauchte Strom verschenkt, also nicht weiterberechnet, braucht es ebenfalls keine Eichrechtskonformität. 

Wie bezahle ich an einer öffentlichen Ladesäule?

Die Abrechnung erfolgt an öffentlichen Ladestationen über den Betreibenden oder einen der Roaming-Partner. Je nach Anbieter werden unterschiedliche Abrechnungsmethoden angeboten.
Möglichkeit 1: Sie schließen einen Vertrag mit einem Mobilitätsanbieter und können sich dann mit der Smartphone-App des Anbieters an den Ladestationen autorisieren und Ihr Fahrzeug laden.
Möglichkeit 2: Sie scannen den vom Betreibenden an der Ladestation aufgebrachten QR-Code mit Ihrem Smartphone.
Möglichkeit 3: Alternativ zur o. g. Smartphone-App (Möglichkeit 1) werden teilweise auch RFID-Ladekarten genutzt.

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