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MENNEKES

Sicher Laden an der Ladesäule

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MENNEKES Ladesäulen

Intelligente Lösungen für halböffentliches und öffentliches Laden

Die Zulassungszahlen für E-Autos steigen kontinuierlich. Und mit ihnen die Nachfrage nach unkomplizierten Ladelösungen. Geladen wird dort, wo Fahrzeuge längere Zeit parken. MENNEKES Ladesäulen sind als „Made in Germany"-Ladelösungen für Gewerbetreibende, Energieversorger und städtische Anbieter in erster Linie für das Laden im halböffentlichen und öffentlichen Bereich konzipiert.  

AMEDIO®  Professional Ladesäulen – ideal für Industrie und Gewerbe

AMEDIO®  Professional Ladesäulen bieten, ausgestattet mit neuester Technik und zukunftssicheren Features, viele Vorteile für Industrie und Gewerbetreibende: ein effektives Lastmanagement, das für Betriebssicherheit sorgt, selbst wenn viele Autos gleichzeitig laden, Eichrechtskonformität oder die „Plug & Charge“-Option mit automatischer Autorisierung ohne Ladekarte oder App. Außerdem können Sie optional die Abrechnungsdienstleistung MENNEKES ativo oder andere professionelle Abrechnungslösungen nutzen. Ladeinfrastruktur lässt sich mit AMEDIO® Professional bedarfsgerecht umsetzen, vom einzelnen Ladepunkt bis zur vernetzten Lösung – sogar an verschiedenen Standorten.

Mehr über AMEDIO® Professional Ladesäulen erfahren
Ladesäulen Smart, Smart T und Premium – für öffentliches Laden

Die MENNEKES Ladesäulen Smart, Smart T und Premium eignen sich besonders für öffentliches Laden – genau dort, wo eine hohe Verfügbarkeit und Vandalismusschutz gefragt sind. Ein übersichtliches Klartextdisplay und die Einhandbedienung der Steckdose machen das Handling einfach und sehr benutzerfreundlich.

Zu den Ladesäulen Smart, Smart T und Premium

FAQ

Brauchen Ladesäulen eine Baugenehmigung?

Gemeinden dürfen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufstellen. Bei Ladesäulen handelt es sich um Verkehrsanlagen, die relativ leicht errichtet werden können und die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Damit stellen sie Straßenbestandteile dar. 

An welchen Stellen dürfen Ladestationen stehen?

Ladestationen werden heute sowohl im öffentlichen als auch im halböffentlichen und privaten Raum aufgestellt und betrieben. Grundsätzlich dürfen Ladestationen überall aufgestellt werden, solange die Bestimmungen der Ladesäulenverordnung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beachtet werden. Die Verordnung regelt die technischen Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. 

Wann muss eine Wallbox oder Ladesäule eichrechtskonform sein?

Halböffentliche und öffentliche Wallboxen und Ladesysteme  müssen laut gesetzlicher Vorgabe in Deutschland eichrechtskonforme Messwerte erfassen und an ein Abrechnungssystem weiterleiten, wenn der verbrauchte Strom weiterberechnet wird. Dies gilt z. B. für Hotels und Unternehmen, die den Stromverbrauch an ihren Ladesäulen den Nutzern in Rechnung stellen wollen. Privat genutzte Wallboxen müssen den Stromverbrauch nicht eichrechtskonform messen. Wird der verbrauchte Strom verschenkt, also nicht weiterberechnet, braucht es ebenfalls keine Eichrechtskonformität. 

Wie bezahle ich an einer öffentlichen Ladesäule?

Die Abrechnung erfolgt an öffentlichen Ladestationen über den Betreiber oder einen der Roaming-Partner. Je nach Anbieter werden unterschiedliche Abrechnungsmethoden angeboten.
Möglichkeit 1: Sie schließen einen Vertrag mit einem Mobilitätsanbieter und können sich dann mit der Smartphone-App des Anbieters an den Ladestationen autorisieren und Ihr Fahrzeug laden.
Möglichkeit 2: Sie scannen den vom Betreiber an der Ladestation aufgebrachten QR-Code mit Ihrem Smartphone.
Möglichkeit 3: Alternativ zur o.g. Smartphone-App (Möglichkeit 1) werden heute auch RFID-Ladekarten genutzt.