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Immer mehr Menschen entscheiden sich für Elektroautos und suchen nach praktischen und bequemen Lademöglichkeiten. Für das Laden zu Hause reicht meist eine normale Wallbox aus. Doch wer einen umfassenden Überblick über den Ladevorgang wünscht oder benötigt, der sollte eine Wallbox mit integriertem Stromzähler in Betracht ziehen. Damit lassen sich nicht nur der Ladestand und die Ladezeiten des E-Autos überwachen, sondern auch der Ladestrom auch nach einzelnen Nutzern abrechnen.
Auf dem Markt gibt es verschiedene Arten von Wallboxen – einige mit und einige ohne integrierten Stromzähler. Eine „normale“ Wallbox ohne eigenen Stromzähler bietet eine Steckverbindung für das Ladekabel und verbindet das Elektroauto mit dem Wechselstrom. Diese Variante ist in der Regel ausreichend, wenn der gesamte Stromverbrauch im Einfamilienhaus gesammelt verrechnet werden soll, ohne den Anteil des Elektroautos zu berücksichtigen.
Wenn jedoch ein umfassender Überblick und eine detaillierte Abrechnung gewünscht wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei den Stromzählern muss man wiederum unterscheiden zwischen ungeeichten Stromzählern, MID-zertifizierten Stromzählern und mess- und eichrechtskonformen Stromzählern. Die richtige Zählerauswahl hängt davon ab, ob der Ladestrom kwh-genau abgerechnet werden soll oder nicht.
Notwendig ist ein separater Stromzähler nicht. Wenn allerdings der Stromverbrauch des E-Autos interessiert oder Strom aus regenerativen Energien geladen werden soll, dann ist ein Zwischenzähler nötig. Die einfachste und günstigste Option ist eine Wallbox mit ungeeichtem Stromzähler, der den geladenen Strom misst und digital überträgt, beispielsweise an eine App. Da keine Abrechnung nach einzelnen Nutzern vorgesehen ist, ist eine Zertifizierung nicht erforderlich. Beispiele dafür sind Unternehmen, die ihren Mitarbeitern kostenlosen Ladestrom für private Fahrzeuge zur Verfügung stellen, oder Hausbesitzer, die lediglich ihren Stromverbrauch überprüfen wollen.
Wallboxen mit MID-Zählern gewährleisten eine kwh-genaue, manipulationssichere Messung des geladenen Stroms. MID steht für „Measurement Instruments Directive“ und ist eine europäische Richtlinie, die die Anforderungen an Messgeräte festlegt. Die MID setzt bei Stromzählern eine Konformitätsbewertung durch einen zertifizierten Hersteller einer Ersteichung durch eine nationale Behörde gleich. Ein zusätzliches Eichen des Zählers ist nicht erforderlich.
Wallboxen mit MID-Zählern kommen vor allem im privaten Bereich für die Abrechnung im Innenverhältnis zum Einsatz, wenn z. B. Arbeitnehmer ihren Dienstwagen zu Hause laden und den Ladestrom mit dem Arbeitgeber abrechnen möchten oder bei Wallbox-Sharing-Szenarien, bei denen Verbrauch und Kosten den Nutzern zugeordnet werden sollen.
Im halb-öffentlichen Raum sind Wallboxen mit MID-konformen Zählern erlaubt, wenn der Ladestrom nur per Jahres-/Monats-Pauschale oder kostenlos abgegeben wird. Beispiele sind hierfür sind Parkplätze von Unternehmen, Supermärkten oder Hotels.
Alternativ zur Wallbox mit integriertem Stromzähler besteht die Möglichkeit, einen separaten MID-Stromzähler – vom lokalen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt oder vom Wallbox-Besitzer selbst gekauft – außen an einer vorhandenen Wallbox anzuschließen. Außerdem können manche Ladesysteme mit entsprechenden Umrüstsets vom Wallbox-Hersteller nachträglich mit Stromzählern ausgestattet werden.
Die notwendigen Arbeiten erfordern in der Regel den Einsatz eines qualifizierten Elektrikers, eines spezialisierten Dienstleisters oder des Wallbox-Herstellers, um sicherzustellen, dass der nachgerüstete MID-Zähler den technischen Standards entspricht und ordnungsgemäß installiert wird. Da eine Wallbox aber ohnehin an einem separaten Stromkreis angeschlossen sein muss, ist das problemlos möglich.
Eine Wallbox mit eichrechtskonformem Stromzähler ist in Deutschland Pflicht, wenn eine Abrechnung gegenüber Dritten erfolgt. Dabei müssen die abgerechneten Kilowattstunden exakt mit den verbrauchten Kilowattstunden übereinstimmen. Die geladene Strommenge muss dem Nutzer sofort ersichtlich und überprüfbar sein. Zusätzlich müssen die Messdaten manipulationssicher, datenschutzkonform und dauerhaft gespeichert werden. Beispiele dafür sind kostenpflichtige Lademöglichkeiten in halb- oder öffentlichen Bereichen wie Parkhäuser oder Kundenparkplätze. Dabei darf nicht nur nach Verbrauch abgerechnet werden, sondern auch zusätzlich eine feste oder zeitabhängige Gebühr erhoben werden. Hier erfahren Sie mehr über eichrechtskonforme Ladelösungen von MENNEKES.
Eine Wallbox mit integriertem Stromzähler bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie ermöglicht eine genaue Messung und Überwachung des Energieverbrauchs während des Ladevorgangs. Je nach individuellen Anforderungen und den gesetzlichen Bestimmungen muss es eine Wallbox mit einem MID-Zähler oder einem eichrechtskonformen Stromzähler sein. Während ersterer Zähler „nur“ konformitätsbewertet und für die Abrechnung im Innenverhältnis ausreichend ist, ist letzterer ein „echtes“ geeichtes Messgerät und in halb-/öffentlichen Bereichen für die Abrechnung gegenüber Dritten erforderlich. Dafür steht Ladeinfrastruktur-Betreibern eine große Bandbreite an eichrechtskonformen Wallboxen und Ladesäulen mit integrierten Stromzählern zur Verfügung.