Choose your country

MENNEKES

Firmenwagen zu Hause laden

Firmenwagen zu Hause laden und einfach abrechnen

Wir verraten Ihnen welche Möglichkeiten es gibt

In Zeiten großen Umweltbewusstseins und steigender Treibstoffkosten entscheiden sich immer mehr Menschen für eine E-Auto. Das Besondere: Zwei von drei neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland sind zurzeit Dienstwagen. Viele dieser Firmenwagen werden von ihren Fahrern zu Hause geladen und der Arbeitgeber erstattet ihnen die entstandenen Stromkosten. Doch es gibt noch viele weitere Gründe, warum ein Elektro-Firmenwagen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine lohnende Investition ist.

Lohnt sich ein Elektro-Firmenwagen?

Neben dem Umweltbonus für die Anschaffung gibt es auch Steuervorteile für E-Autos und Plug-in-Hybride als Firmenwagen. Beispiel Kilometerbesteuerung: Hier gelten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern, bei denen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat versteuert werden, für Plug-in-Hybride nur die Hälfte und für Elektro-Firmenwagen sogar nur ein Viertel dieses Satzes. Die Versteuerung des Arbeitswegs erfolgt erst, wenn der Firmenwagen an mehr als 47 Tagen im Jahr für die Fahrt zur Arbeit verwendet wird.

Wenn ein Verbrenner als Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss auch dies als geldwerter Vorteil basierend auf der 1-Prozent-Regelung versteuert werden. Bei Elektro-Firmenwagen beträgt die Bemessungsgrundlage jedoch nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Arbeitnehmer profitieren von der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung, wenn der Bruttolistenpreis für den Neuwagen nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Ist der Bruttolistenpreis höher, gibt es immerhin noch eine Vergünstigung von 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2030.

Der geldwerte Vorteil bei Plug-in-Hybriden wird unabhängig vom Bruttolistenpreis mit 0,5 Prozent versteuert. Es gibt jedoch zwei Bedingungen: eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern – ab 2025 sind es 80 Kilometer – und höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer nach WLTP. Für andere Plug-in-Hybride gilt die normale 1-%-Regelung wie bei Verbrennern. In naher Zukunft könnte der Staat sogar nur noch solche Plug-in-Hybride steuerlich begünstigen, die überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb (mindestens 50 Prozent) genutzt werden. Noch ist aber nichts entschieden.

Was kostet ein E-Auto als Firmenwagen?

Der Kaufpreis und damit die anfängliche Investition in einen Elektrofirmenwagen kann auf den ersten Blick höher sein als bei einem herkömmlichen Verbrenner. Aber bei näherer Betrachtung zeigt sich: Einige Elektrofahrzeuge sind schon heute günstiger als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotor.

Moderne Elektroautos haben oft niedrigere Betriebskosten, sind umweltfreundlicher und genießen mehr Steuervorteile als Verbrenner – besonders Elektro-Dienstwagen bis 60.000 Euro. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer im Blick haben, um die wirtschaftliche Attraktivität zu beurteilen.

Wer bezahlt die Wallbox, um den Dienstwagen zu Hause zu laden

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer eine betriebliche Ladeinfrastruktur steuerfrei überlassen – einschließlich Zubehör und aller Dienstleistungen rund um Installation, Betrieb und Wartung. Die Steuerbefreiung für den Arbeitnehmer gilt jedoch nur, wenn die Ladevorrichtung Eigentum des Arbeitgebers bleibt.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber auch eine Wallbox bezahlen oder zumindest die Anschaffung und Nutzung der Ladeeinrichtung mit einem Zuschuss unterstützen. Wenn das zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn passiert, wird dieser geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer belegt.

Firmenwagen zu Hause laden – Wie wird abgerechnet?

Grundsätzlich gilt: Um als Arbeitnehmer den Firmen zu Hause zu laden und sich die Stromkosten sicher vom Arbeitgeber zurückerstatten zu lassen, muss der Firmenwagen einen festzugewiesenen Stellplatz zu Hause haben. Außerdem darf kein anderer Nutzer den Ladepunkt nutzen. Ist beides gesichert, stehen drei Abrechnungsoptionen zur Auswahl: steuerfreie Pauschale, manuelle Abrechnung oder automatische Abrechnung.

Ladestrom über eine Pauschale abrechnen

Die einfachste Methode für die Kostenabrechnung ist die steuerfreie Pauschale. Hier erhält der Arbeitnehmer mit Elektro-Firmenwagen 30 Euro pro Monat, wenn eine kostenlose oder vergünstigte Ladekarte vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird oder eine kostenlose oder vergünstigte Lademöglichkeit auf dem Firmengelände vorhanden ist. Ist beides nicht möglich, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich. Bei Plug-in-Hybriden gibt es für beide Varianten jeweils die Hälfte: 15 Euro bzw. 35 Euro pro Monat.

Damit es steuerfrei bleibt, muss der Arbeitgeber die Leistung zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren. Außerdem gilt: Wenn die tatsächlichen Kosten die Pauschale übersteigen, kann der Arbeitgeber anstelle der Pauschale auch die nachgewiesenen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten. Zahlt der Arbeitgeber keine Pauschale oder Erstattung, kann der Arbeitnehmer die tatsächlichen Stromkosten immerhin nutzen, um den geldwerten Vorteil aus der Bereitstellung des Dienstwagens zu mindern.

Manuelle Dienstwagenabrechnung bei Arbeitgeber einreichen

Eine andere Möglichkeit ist die manuelle Abrechnung. Dafür muss der Arbeitnehmer die Stromengen und Kosten für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum – normalerweise drei Monate – exakt aufzuzeichnen und beim Arbeitgeber einreichen. Voraussetzung dafür ist ein zwischen Hauptzähler und Wallbox installierter Zwischenzähler oder eine Wallbox mit separatem Stromzähler.

Bei beiden Varianten gilt, dass nur der Elektro-Dienstwagen an der Wallbox geladen werden darf und dass der Stromzähler mindestens MID-zertifiziert sein muss, damit jede zu Hause geladene Kilowattstunde korrekt nachgewiesen werden kann. Der Arbeitnehmer kann bei einer Wallbox wie der AMTRON Charge Control von MENNEKES entweder die Ladestatistik über eine Weboberfläche exportieren oder den Verbrauch über ein Zählerfenster manuell ablesen. Die Werte gehen dann für die Abrechnung per E-Mail an den Arbeitgeber.

Ladestrom automatisch abrechnen

Die bequemste Option für die Dienstwagenabrechnung ist eine intelligente Wallbox mit integriertem Stromzähler und Internetverbindung wie die AMTRON® Professional von MENNEKES und passender App. Die Wallbox generiert bei jedem Ladevorgang Datensätze, die jeden Monat in einer Ladestatistik via Internet automatisch an den Arbeitgeber bzw. seinen professionellen Abrechnungsdienstleister übertragen werden. Der Arbeitgeber muss nichts mehr tun, als die Erstattung der entstandenen Stromkosten anzuweisen.

Bietet die Wallbox eine Authentifizierungsmöglichkeit bzw. Ladefreigabe per RFID-Karte, können auch andere Fahrzeuge als der Elektro-Firmenwagen an der Wallbox aufgeladen werden. Denn dann können Ladevorgänge genau einzelnen Nutzern und Fahrzeugen zugeordnet werden, sodass eine rechtssichere Abrechnung weiterhin möglich ist. Manche Arbeitgeber stellen ihren Arbeitnehmern auch eine separate Ladekarte für das Laden eines Dienstwagens zu Hause zur Verfügung.

Passende MENNEKES Wallbox für Ihren Dienstwagen finden

Die MENNEKES Ladelösungen AMTRON® Charge Control und AMTRON® Professional machen nicht nur das Laden, sondern auch die rechtssichere Abrechnung Ihrer Stromkosten leicht. Mithilfe der einfachen Steuerung über eine Web-Benutzeroberfläche und der Exportmöglichkeit von Ladestatistiken können Sie Ihre vorgenommenen Ladevorgänge sowie Stromverbrauch und Stromkosten auswerten und mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen – übersichtlich und mit voller Kostenkontrolle.  

AMTRON® Charge Control kennenlernenÜber AMTRON® Professional informieren

Weitere Informationen zu dem Thema Wallbox

Wallbox mit Stromzähler

Ungeeicht, MID-zertifiziert oder mess- und eichrechtskonform: Welche Wallbox mit Stromzähler ist die richtige für Sie? Erfahren Sie hier, welches Modell für welche Zwecke bestimmt ist und worauf Sie achten müssen.

Wallbox mit Stromzähler

Wallbox für zu Hause

Auch wenn die Ladeinfrastruktur in größeren Städten zunehmend ausgebaut wird, lohnt sich der Erwerb einer eigenen Ladestation, um ein einfaches Aufladen vor Antritt jeder Fahrt zu gewährleisten und unabhängig zu sein.

Voraussetzungen Wallbox zu Hause

Wallbox mit RFID-Karte

Sicherheit, Kontrolle, Abrechnungsfunktion, Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität und vieles mehr: Mit einer RFID-Karte steuern Sie den Zugang zu Ihrer Wallbox und machen die Abrechnung von Ladestrom mühelos

Wallbox mit RFID-Karte