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MENNEKES

Notstromeinspeisungen mit Sonderuhrzeitstellung 1h

 

Einrichtungen der kritischen Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, aber auch Industrie, Kommunen, Landwirtschaft und Einsatzkräfte selbst sind im Krisenfall auf eine reibungsfreie Ersatzstromversorgung angewiesen. Die Installation der notwendigen Anschlüsse für eine Notstromeinspeisung an Gebäuden wird immer von Elektroinstallateuren durchgeführt. Für die Notstromversorgung im Einsatz sind dann meistens Mitarbeiter von Feuerwehr oder Katastrophenschutz verantwortlich. Hier gilt es, die notwendigen Vorgänge möglichst sicher und einfach zu gestalten.

Gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100-551 sind unter anderem nur spezielle Steckdosen, Stecker und Kupplungen mit der Schutzleiterstellung auf der Sonderuhrzeit 1h für diese Ersatzstromversorgung zulässig. Dadurch sind sichere Handhabung und Stromverteilung gewährleistet, da keine falschen Stecker versehentlich gekoppelt werden können.

Für die Notstromeinspeisung am Gebäude bietet MENNEKES Ihnen verschiedene zulässige Lösungen, unter anderem auch mit integriertem Netzumschalter an. Alle Lösungen zur Gebäudeeinspeisung entsprechen der Schutzart IP 67. Hierdurch wird auch bei Verwendung im Außenbereich das Eindringen von Wasser verhindert.

 

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