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Für Industrieunternehmen gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben und Richtlinien der Europäischen Union und des Bundes. Einige betreffen die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekte des Themas Nachhaltigkeit und verpflichten Unternehmen zu einem möglichst umweltschonenden und sozial verantwortlichen Handeln. Die entsprechenden Vorgaben und Richtlinien setzen wir bei MENNEKES konsequent um:
Gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit 2024 auch für uns als Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gilt, verpflichten wir uns zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unserer Lieferkette. Details sind im Verhaltenskodex für unsere Lieferanten und Geschäftspartner festgelegt. Alles zum Thema LkSG bei MENNEKES erfahren Sie hier.
Auf Basis der WEEE Richtlinie der EU und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des Bundes (ElektroG3) sind wir als Hersteller von Elektrotechnik-Lösungen verpflichtet, unseren B2B-Kunden eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von gewerblich genutzten MENNEKES Altgeräten anzubieten. Wie wir dieser Verpflichtung nachkommen und welche weiteren Vorgaben wir im Rahmen der Richtlinie umsetzen, erfahren Sie hier.
Bei REACh handelt es sich um eine EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Wie wir diese Verordnung umsetzen, erfahren Sie hier.
RoHS umfasst zwei EU-Richtlinien, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in der Elektro- und Elektronikgeräte-Industrie beschränken sollen. Das Ziel: problematische Stoffe aus Elektroschrott verbannen. Alle von uns hergestellten Produktlösungen entsprechen selbstverständlich diesen Richtlinien. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die MENNEKES Gruppe setzt sich für eine transparente Lieferkette ein, in der menschenrechtliche und umweltbezogene Standards eingehalten werden („konfliktfreie Lieferkette“). So unterstützen wir uneingeschränkt die Ziele des US-amerikanischen Dodd-Frank-Acts und der EU-Verordnung „EU 2017/821“ zu Konfliktmineralien. Dabei geht es um die Sorgfaltspflicht zur verantwortungsvollen Beschaffung von sogenannten 3TG-Mineralien sowie von den Rohstoffen Kobalt, Glimmer, Kupfer, Naturgraphit, Lithium und Nickel. Unsere entsprechende „Richtlinie zur Sorgfaltspflicht bei Konfliktmineralien“, die von uns ausgefüllten standardisierten CMRT- und EMRT-Berichtsformulare der Responsible Minerals Initiative (RMI) und weitere Informationen finden Sie hier.