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Immer mehr Unternehmen statten ihre Dienstwagenflotte mit Elektroautos aus. Das bringt sowohl für Unternehmen als auch ihre Mitarbeitenden viele Vorteile und Chancen. Unternehmen richten sich so zukunftssicher aus und leisten ihren Beitrag für weniger CO2-Ausstoß im Straßenverkehr.
Außendienstmitarbeitende oder Mitarbeitende im Homeoffice, die eigene E-Dienstwagen haben, müssen diese auch zu Hause laden. Dafür hat MENNEKES ein attraktives Angebot aus professionellen Wallboxen für Dienstwagen und optionalem Abrechnungsservice im Programm – für eine bequeme und einfache Abrechnung bzw. Rückerstattung des zu Hause geladenen Stroms.

Zum 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Abrechnung von zu Hause geladenem Dienstwagen-Strom: Pauschale Erstattungen sind nicht mehr erlaubt. Das Bundesfinanzministerium hat dies per BMF-Schreiben festgelegt. Stattdessen muss der tatsächlich geladene Strom erfasst und nachgewiesen werden. Die Ladekosten errechnen sich aus den erfassten Werten und einer Berechnungsgrundlage für die Stromkosten. Für die Berechnungsgrundlage stehen 2 Möglichkeiten zur Auswahl. Die Wahl einer Berechnungsgrundlage gilt jeweils für ein gesamtes Kalenderjahr.
Der individuelle (feste) Strompreis aus dem privaten Stromversorgungsvertrag zwischen einer Dienstwagenfahrerin bzw. einem Dienstwagenfahrer und dem jeweiligen Stromanbieter kann zur Berechnung der Ladekosten herangezogen werden. Grundpreise können anteilig berücksichtigt werden und bei Verträgen mit dynamischem Stromtarif zählen die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten je kWh.
Nutzerinnen und Nutzer einer PV-Anlage können ebenfalls ihren festen Vertragspreis zugrunde legen – seitens Bundesfinanzministerium bestehen dahingehend keinerlei Bedenken.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Strompreispauschale. Diese entspricht dem durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte in Deutschland und kann ebenfalls wahlweise als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Ab dem AMTRON® 4You 500 in der Dienstwagen-Variante, AMTRON® 4You 560 mit eingebautem MID-Zähler, bieten wir komfortable Lösungen, um die notwendigen Daten zur Erstattung von Ladekosten an Arbeitgebende zu übermitteln: In der AMTRON® 4Drivers App kann der persönliche Stromtarif hinterlegt werden, um auf Basis der erfassten Strommenge die Ladekosten zu berechnen. Diese werden zusammen mit einer Übersicht aller Einzelladungen in einem Ladereport zusammengefasst. Der Report kann automatisiert an eine oder mehrere E-Mail-Adressen versendet werden, inkl. der sogenannten „Aufforderung zur Kostenerstattung“, die Arbeitgebende benötigen, um die Kosten zu erstatten.
Rechtliche Voraussetzung ist, dass der Stellplatz und die Wallbox 1:1 dem Dienstwagen zugeordnet sind und dort kein anderes Fahrzeug lädt!