MENNEKES

So wird rechtssicher abgerechnet

Wallbox für Dienst- und Firmenwagen

Die beste Lösung für Unternehmen

Immer mehr Unternehmen statten ihre Dienstwagenflotte mit Elektroautos aus und stellen ihren Mitarbeitenden die passende Wallbox für den Dienstwagen zur Verfügung. Das bringt sowohl für Unternehmen als auch ihre Mitarbeitenden viele Vorteile und Chancen. Unternehmen richten sich so zukunftssicher aus und leisten ihren Beitrag für weniger CO2-Ausstoß im Straßenverkehr.

Außendienstmitarbeitende oder Mitarbeitende im Homeoffice, die eigene E-Dienstwagen haben, müssen diese auch zu Hause laden – meist an einer privaten Wallbox für Firmenwagen. Dafür hat MENNEKES ein attraktives Angebot aus professionellen Wallboxen für Dienstwagen und optionalem Abrechnungsservice im Programm – für eine bequeme und einfache Abrechnung bzw. Rückerstattung des zu Hause geladenen Stroms.

Dienstwagenabrechnung für Unternehmen leicht gemacht

Ablauf der Wallbox-Abrechnung für Firmenwagen

Zum 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Abrechnung von zu Hause geladenem Dienstwagenstrom: Pauschale Erstattungen sind nicht mehr erlaubt. Das Bundesfinanzministerium hat dies per BMF-Schreiben festgelegt. Stattdessen muss der tatsächlich geladene Strom erfasst und nachgewiesen werden. Die Ladekosten errechnen sich aus den erfassten Werten und einer Berechnungsgrundlage für die Stromkosten. Für die Berechnungsgrundlage stehen 2 Möglichkeiten zur Auswahl. Die Wahl einer Berechnungsgrundlage gilt jeweils für ein gesamtes Kalenderjahr.

Möglichkeit 1

Individuelle, vertraglich vereinbarte Stromkosten

Der individuelle (feste) Strompreis aus dem privaten Stromversorgungsvertrag zwischen einer Dienstwagenfahrerin bzw. einem Dienstwagenfahrer und dem jeweiligen Stromanbieter kann zur Berechnung der Ladekosten herangezogen werden. Grundpreise können anteilig berücksichtigt werden und bei Verträgen mit dynamischem Stromtarif zählen die durchschnittlichen monatlichen Stromkosten pro kWh.
Nutzerinnen und Nutzer einer PV-Anlage können ebenfalls ihren festen Vertragspreis zugrunde legen. Seitens Bundesfinanzministerium bestehen dahingehend keinerlei Bedenken.

Möglichkeit 2

Strompreispauschale

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Strompreispauschale. Diese entspricht dem durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte in Deutschland und kann ebenfalls wahlweise als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Konkret verwendet wird der veröffentlichte Gesamtdurchschnittsstrompreis für Verbräuche zwischen 5 000 und 15 000 kWh im 1. Halbjahr des Vorjahres (inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen).

Die Strompreispauschale darf immer herangezogen werden – egal, ob ein Stromvertrag mit festen oder dynamischen Konditionen oder eine PV-Anlage genutzt wird.

Ladedaten manuell erfassen

Theoretisch kann der geladene Dienstwagenstrom mit einem gesonderten Zähler in der Hausinstallation der Dienstwagenfahrenden ermittelt werden. Das Eichamt hat in einem Infoblatt dazu (hier herunterladen) jedoch Vorgaben definiert: Mobile Messgeräte, z. B. MID-Zähler in Ladekabeln, sind nicht zulässig. Zudem gelten mehrere Voraussetzungen für die Erfassung mit einem vorgelagerten Zähler:

  • Der Zähler darf ausschließlich den Strom für das Laden des Firmenwagens messen.
  • Der Zähler muss konformitätsbewertet oder gültig geeicht sein.
  • Wird am Ladepunkt ein dynamischer Stromtarif genutzt, reicht ein MID-Zähler nicht aus.

Die Installation einer solchen Variante ist sehr aufwendig – eine speziell ausgerüstete Dienstwagen-Wallbox ist daher meist die bessere Lösung.

Dienstwagen-Wallbox fürs Abrechnen zu Hause – Ladedaten einfach übermitteln

Der AMTRON® 4You 560, die Dienstwagen-Variante des AMTRON® 4You 500 mit eingebauten MID-Zähler, bietet eine komfortable Möglichkeit, die notwendigen Daten zur Erstattung von Ladekosten an Arbeitgebende zu übermitteln: In der AMTRON® 4Drivers App kann der persönliche Stromtarif hinterlegt werden, um auf Basis der erfassten Strommenge die Ladekosten zu berechnen. Diese werden zusammen mit einer Übersicht aller Einzelladungen in einem Ladereport zusammengefasst. Der Report kann automatisiert an eine oder mehrere E-Mail-Adressen versendet werden, inkl. der sogenannten „Aufforderung zur Kostenerstattung“, die Arbeitgebende benötigen, um die Kosten zu erstatten.
Rechtliche Voraussetzung ist, dass der Stellplatz und die Wallbox 1:1 dem Dienstwagen zugeordnet sind und an der Dienstwagen-Wallbox kein anderes Fahrzeug lädt!

Ladestrom mit MENNEKES ativo komfortabel abrechnen

Wird eine Wallbox mit Abrechnung benötigt, kann AMTRON® 4Business 700 und AMTRON® Professional auf Wunsch an unsere Abrechnungsdienstleistung MENNEKES ativo angebunden werden. Diese ermöglicht Unternehmen, die Abrechnung und Erstattung des daheim bei ihren Mitarbeitenden geladenen Stroms zu automatisieren. Sie erhalten einmal im Monat automatisch die Ladestatistiken aller Dienstwagenfahrenden und können die Rückerstattung der Stromkosten gemäß Ihrer Dienstwagenrichtlinie durchführen, ganz ohne aufwändiges händisches Datenmanagement.

MENNEKES ativo entdecken

Eichrechtskonformes Abrechnungskonzept

Die eichrechtskonformen Wallboxen für Dienstwagen – AMTRON® 4Business 700 und AMTRON® Professional – bieten eine rechtssichere Erfassung der Messdaten und ermöglichen so einen darauf basierenden professionellen Betrieb der Ladeinfrastruktur. Das ist immer dann relevant, wenn Arbeitgebende auf diese Weise nachvollziehbare und rückverfolgbare Einzelwerte verlangen. Der Vorteil: Eine feste Zuordnung der Wallbox zu nur einem Fahrzeug muss nicht gegeben sein! Alle AMTRON® 4Business 700 und AMTRON® Professional (+) Geräte unterstützen eine Anbindung an das eMobility-Backend externer Dienstleister via OCPP, um diese Services zu ermöglichen.

Mehr zur Eichrechtskonformität erfahren

Ladelösungen für Ihre Teams – ganz einfach

Mit unserem kostenfreien White-Label-Wallbox-Portal erhalten Sie als Unternehmen einen individualisierbaren Wallbox-Konfigurator exklusiv für Ihre Mitarbeitenden. Gestalten Sie das Portal nach Ihren Vorstellungen – von Farben, Logos und Texten bis zur Auswahl der erhältlichen MENNEKES Produkte. Die Einrichtung übernehmen wir für Sie.

White-Label-Lösung entdecken

Darum lohnen sich E-Firmenfahrzeuge für Unternehmen

Steuerliche Vorteile und Mitarbeiterbindung

E-Dienstwagen bieten Unternehmen zahlreiche steuerliche Vorteile, die sich direkt auf Kosten und Prozesse auswirken. Dazu zählen verkürzte Abschreibungszeiträume, die Kfz‑Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge sowie klare Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug. Auch der Ausbau eigener Ladeinfrastruktur kann steuerlich berücksichtigt werden. Über die THG‑Quote lassen sich zudem jährlich zusätzliche Einnahmen erzielen.

Neben klaren Regeln zur Erstattung beim Heimladen, die interne Abläufe vereinfachen, sorgen steuerfreien Arbeitgeber-Benefits rund ums Laden sowie attraktive Steuervorteile für Dienstwagenfahrende für eine erhöhte Mitarbeiterbindung.

Als Privatperson eine Dienstwagen-Wallbox kaufen

Einfach, bequem, auf Wunsch mit Installation

Wer seine Wallbox für den Firmenwagen in Absprache mit dem eigenen Arbeitgeber selbst bestellt, kann in unserem Wallbox-Shop für Privatkundinnen und Privatkunden die Dienstwagen-Wallbox AMTRON® 4You 560 bequem online über einen Installationsbetrieb in der Nähe beziehen. Auf Wunsch kann dort auch direkt die Installation beauftragt werden.

Wallbox-Shop entdecken

Alle Wallbox-Modelle für Dienst- und Firmenwagen im Überblick