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MENNEKES

Fragen & Antworten

MENNEKES FAQs: für alle, die mehr wissen möchten

MENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!

Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar

Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.

Was sind EVSEID und EMAID und wofür braucht man diese IDs?

Für eine breite Akzeptanz der Elektromobilität ist es unerlässlich, dem Endkunden eine ausreichend dimensionierte, diskriminierungsfrei zugängliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für alle Zugangs- bzw. Zahlverfahren sind eindeutige Kennzeichen oder Identifikatoren (IDs) der verwendeten Ladeinfrastruktur, sowie des Kunden.

  1. EVSEID (Electric Vehicle Supply Equipment ID) dient dem Ladestationsbetreiber seine Ladeinfrastruktur eindeutig zu identifizieren.
  2. EMAID (eMobility Account Identifier) dient dem E-Mobility Provider, seine Kunden mit eindeutigen Nummern zur Identifikation zu versorgen.

In der ISO 15118 ist die Syntax und der Aufbau der IDs erläutert.

Die Norm ist erhältlich unter www.webstore.iec.ch

Welche MENNEKES Ladesysteme können in das Lastmanagement eingebunden werden?

Alle vernetzungsfähigen Ladesysteme von MENNEKES können in das Lastmanagement eingebunden werden.

Welche neuen Funktionen hat das MENNEKES Lastmanagement?

Unsere Funktionen bieten Ihnen die Möglichkeit, dass sich die Last in Ihrer vernetzten Ladeinfrastruktur automatisch verteilt. Diese Funktion ist wichtig, wenn Sie z. B. mehr Ladepunkte in Betrieb haben, als Ihnen Strom zur Verfügung steht.

Die neue Funktion stellt automatisch sicher, dass die belegten Ladepunkte gleichberechtigt in Bezug auf ihren Strombezug behandelt werden. Das System erkennt mit dem Update nun aber auch automatisch das Ladeende eines angeschlossenen Elektrofahrzeuges.

Wird ein Ladeende detektiert, gibt das Management die zuvor benötigte Ladeleistung wieder für andere Nutzer frei, ohne dass der Fahrer des Elektroautos eingreifen muss, indem er den Stecker zieht. Der frei gewordene Strom wird automatisch auf die ladenden Fahrzeuge in der Reihenfolge der Anschlusszeitpunkte verteilt.

Sind die angeschlossenen Fahrzeuge einmal geladen, so können diese auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder Strom für weitere Ladezyklen zur Verfügung gestellt bekommen.

Somit garantiert das System immer eine optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gesamtenergie.

Für die lokale Vernetzung ohne ein externes Backend bietet MENNEKES eine weitere neue Funktion. Sie selbst definieren innerhalb Ihrer lokal integrierten Benutzer-Verwaltung „VIP-Benutzer“.

Diese bilden nach Ihrer Autorisierung eine eigene Gruppe im Hinblick auf das Lastmanagement.

Diese Gruppe bildet somit einen eigenen „Regelkreis“ und wird gegenüber den restlichen Benutzern bevorzugt behandelt. Aus diesem Grund ist ein sinnvolles Verhältnis von Benutzern zu VIP-Benutzern entscheidend. Erfahrungsgemäß sollten nur 20–30 % aller ständigen Nutzer den VIP-Status bekommen. Somit haben Sie z. B. die Möglichkeit exklusive Parkplätze einzurichten oder auch die Ladeinfrastruktur an die individuellen Bedürfnisse der Benutzer anzupassen.

Welche Lebensdauer hat ein Elektrofahrzeug?

Entscheidend für die Lebensdauer eines Elektrofahrzeugs ist seine Batterie.

Mittlerweile geben einige Hersteller bis zu 8 Jahre Garantie auf ihre Fahrzeugbatterien.

Diese kann durch eine neue ersetzt werden und somit kann die Lebensdauer eines Elektroautos die eines Benziners erreichen.

Wie sind die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie?

Die technischen Mindestanforderungen an die geförderte Ladeinfrastruktur richten sich nach der LSV in der jeweils aktuellen Fassung.

Gegebenenfalls können weitergehende Anforderungen im Rahmen der Förderaufrufe ergänzt werden.

Anbindung an IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) über offenen Standard (z.B. OCPP) inkl. der technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von dynamischen Daten an webbasierte Informationssysteme (z.B. Standortinformationen, Status des Ladepunktes).

Für Ladeinfrastruktur mit mehreren Ladepunkten (z.B. auf Parkplätzen, in Parkhäusern) kann die Remotefähigkeit auch über ein übergreifendes System (z.B. in Kombination mit Energie- und Lastmanagementsystem) sichergestellt werden.

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss darüber hinaus auch vertragsbasiertes Laden ermöglichen.

Hierbei ist […] mindestens der Zugang per RFID-Karte […] und Smartphone-Apps zu ermöglichen.

Darüber hinaus können zusätzliche Authentifizierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten (z.B. ISO/IEC 15118, Power Line Communication) angeboten werden.

Ausnahme: Sofern ein Betreiber die Stromabgabe ohne Gegenleistung gewährt, müssen die Anforderungen für die Authentifizierung und das vertragsbasierte Laden nicht beachtet werden. Es ist jedoch auch hier für alle Kunden sicherzustellen, dass der Ladepunkt aufzufinden und der dynamische Belegungsstatus einzusehen ist.

Vertragskunden von anderen Anbietern […] müssen mittels Roaming angebunden werden.

Die geförderte Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen.

Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie?

Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren innerhalb eines Bundeslandes durchgeführt.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt, sobald die laut 5.1 im jeweiligen Bundesland im Rahmen dieses Förderaufrufs förderfähigen Ladepunkte in der Gesamtzahl der Beantragungen anzahlmäßig überschritten werden.

Hierfür werden pro Antrag die beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung zugrunde gelegt. Die Gesamtladeleistung ist die Summe aus den Einzelladeleistungen der beantragten Ladepunkte in Kilowatt.

Die Netzanschlusskosten (Punkt 3.1.2) sind für die Betrachtung des Aspektes der Wirtschaftlichkeit nicht relevant.

Nach Ablauf der Antragsfrist wird die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingegangenen Anträge ein Ranking innerhalb des jeweiligen Bundeslandes entsprechend der geringsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung vornehmen.


Beispielrechnungen:

Antrag 1: Antrag auf 5 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

3 LP à 11 kW à 2.000 €

2 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (3 LP x 2.000 €) + (2 LP x 2.500 €) = 11.000 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(3 LP x 11 kW) + (2 LP x 22 kW) = 77 kW

 

Berechnung für das Ranking:

11.000 € : 77 kW = 142,86 € pro kW


Antrag 2: Antrag auf 12 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

4 LP à 11 kW à 1.800 €

4 LP à 7 kW à 1.000 €

4 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (4 x 1.800 €) + (4 x 1.000 €) + (4 x 2.500 €) = 21.200 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(4 LP x 11 kW) + (4 LP x 7 kW) + (4 LP x 22 kW) = 160 kW

 

Berechnung für das Ranking:

21.200 € : 160 kW = 132,50 € pro kW

Wie ist die regionale Verteilung der Förderrichtlinie?

Pro Bundesland kann eine maximale Anzahl an Ladepunkten gefördert werden.

Es gilt folgender regionaler Verteilungsschlüssel für Schnell- und Normalladepunkte:

Bundesländer Normalladepunkt je Bundesland Schnelladepunkte je Bundesland
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen 2.000 170
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz 900 76
Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein 450 36
Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt 350 25
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen 250 20
Gesamtsumme 12.100 1.001

 

Ein Antrag darf immer nur Ladepunkte in einem Bundesland beinhalten.

Für Schnellladepunkte und Normalladepunkte sind jeweils separate Anträge zu stellen.

Antragsteller, die Fördermittel für Ladepunkte in mehreren Bundesländern bzw. für Normal- und Schnelladepunkte beantragen, müssen für jedes Bundesland und jede Ladekategorie (Schnell- und Normallladepunkte) einen gesonderten Antrag stellen.

Was sind der Fördergegenstand und die Höhe der Förderrichtlinie?

Gesamtfördervolumen rund 300 Mio. €:

100 Mio. € für Normalladeinfrastruktur und 200 Mio. € für Schnellladeinfrastruktur

Gefördert werden der Aufbau von

  • öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur* (bis einschließlich 22 kW Ladeleistung)
  • öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur* (> 22 kW Ladeleistung)

* im Sinne der aktuell gültigen Ladesäulenverordnung – LSV

 

Gefördert wird bezüglich der Ladeinfrastruktur:

Kauf (nicht Leasing!!) von: Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN

Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert hinsichtlich der Authentifizierung, der Ladeleistung sowie der Mindestanforderungen an die Steckerstandards gemäß der Ladesäulenverordnung.

Gefördert wird auch der Netzanschluss:

Netzanschluss, Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses […] Umspannstation, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher

Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert.

Nicht gefördert werden:

Planung, Genehmigungsprozess und Betrieb