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MENNEKES

Fragen & Antworten

MENNEKES FAQs: für alle, die mehr wissen möchten

MENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!

Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar

Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.

Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie?

Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren innerhalb eines Bundeslandes durchgeführt.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt, sobald die laut 5.1 im jeweiligen Bundesland im Rahmen dieses Förderaufrufs förderfähigen Ladepunkte in der Gesamtzahl der Beantragungen anzahlmäßig überschritten werden.

Hierfür werden pro Antrag die beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung zugrunde gelegt. Die Gesamtladeleistung ist die Summe aus den Einzelladeleistungen der beantragten Ladepunkte in Kilowatt.

Die Netzanschlusskosten (Punkt 3.1.2) sind für die Betrachtung des Aspektes der Wirtschaftlichkeit nicht relevant.

Nach Ablauf der Antragsfrist wird die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingegangenen Anträge ein Ranking innerhalb des jeweiligen Bundeslandes entsprechend der geringsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung vornehmen.


Beispielrechnungen:

Antrag 1: Antrag auf 5 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

3 LP à 11 kW à 2.000 €

2 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (3 LP x 2.000 €) + (2 LP x 2.500 €) = 11.000 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(3 LP x 11 kW) + (2 LP x 22 kW) = 77 kW

 

Berechnung für das Ranking:

11.000 € : 77 kW = 142,86 € pro kW


Antrag 2: Antrag auf 12 Normalladepunkte (LP)

 

Beantragte Fördermittel:

4 LP à 11 kW à 1.800 €

4 LP à 7 kW à 1.000 €

4 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (4 x 1.800 €) + (4 x 1.000 €) + (4 x 2.500 €) = 21.200 €

 

Berechnung Gesamtladeleistung:

(4 LP x 11 kW) + (4 LP x 7 kW) + (4 LP x 22 kW) = 160 kW

 

Berechnung für das Ranking:

21.200 € : 160 kW = 132,50 € pro kW

Wie ist die regionale Verteilung der Förderrichtlinie?

Pro Bundesland kann eine maximale Anzahl an Ladepunkten gefördert werden.

Es gilt folgender regionaler Verteilungsschlüssel für Schnell- und Normalladepunkte:

Bundesländer Normalladepunkt je Bundesland Schnelladepunkte je Bundesland
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen 2.000 170
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz 900 76
Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein 450 36
Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt 350 25
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen 250 20
Gesamtsumme 12.100 1.001

 

Ein Antrag darf immer nur Ladepunkte in einem Bundesland beinhalten.

Für Schnellladepunkte und Normalladepunkte sind jeweils separate Anträge zu stellen.

Antragsteller, die Fördermittel für Ladepunkte in mehreren Bundesländern bzw. für Normal- und Schnelladepunkte beantragen, müssen für jedes Bundesland und jede Ladekategorie (Schnell- und Normallladepunkte) einen gesonderten Antrag stellen.

Was sind der Fördergegenstand und die Höhe der Förderrichtlinie?

Gesamtfördervolumen rund 300 Mio. €:

100 Mio. € für Normalladeinfrastruktur und 200 Mio. € für Schnellladeinfrastruktur

Gefördert werden der Aufbau von

  • öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur* (bis einschließlich 22 kW Ladeleistung)
  • öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur* (> 22 kW Ladeleistung)

* im Sinne der aktuell gültigen Ladesäulenverordnung – LSV

 

Gefördert wird bezüglich der Ladeinfrastruktur:

Kauf (nicht Leasing!!) von: Ladesäule, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten, Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme, WLAN

Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert hinsichtlich der Authentifizierung, der Ladeleistung sowie der Mindestanforderungen an die Steckerstandards gemäß der Ladesäulenverordnung.

Gefördert wird auch der Netzanschluss:

Netzanschluss, Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses […] Umspannstation, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher

Ausgaben für Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bei zusätzlichem Mehrwert.

Nicht gefördert werden:

Planung, Genehmigungsprozess und Betrieb

Was passiert, wenn der Ladevorgang zwischendurch unterbrochen wird?

Das Unterbrechen eines Ladevorgangs ist kein Problem. Die Ladung kann jederzeit fortgesetzt werden.

Was ist die Ladesäulenverordnung?

Die LSV regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.

Die aktuelle Version der LSV finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/lsv/

Zuständigkeit: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Auslöser: EU Richtlinie 2014/94/EU für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Inkrafttreten LSV: 12. Mai 2017

Was ist die Förderrichtlinie?

Die Förderrichtlinie gibt konkrete Rahmenbedingungen für die Ausschüttung der Mittel vor.

Weitere Einzelheiten folgen in den späteren detaillierten Förderaufrufen. Darin Festlegungen (auch regional) möglich zu:

  • Förderhöhe
  • Standortanforderungen
  • Ergänzende technische Standards

Die aktuelle Version der Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

Zuständigkeit: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Geplanter Zeitraum der Förderung: 01. Januar 2017 – 31. Dezember 2020

 

Beantragung der Mittel über www.foerderportal.bund.de - das Portal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln.

Ist die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps notwendig?

Die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps ist nicht notwendig, aber sinnvoll. Google Maps bietet die Grundlage der Kartenfunktion und der Ermittlung des aktuellen Standortes, bspw. bei der Einrichtung eines neuen Standortes für Ihre Ladeinfrastruktur.

Sie können die Zustimmung zur Nutzung von Google Maps in den Einstellungen der ativo App verwalten.

Wie ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?

Der Dienstleistungs-Vertrag zwischen der Mennekes Digital Services GmbH und dem Standortpartner läuft ab dem Anlegen und Aktivieren des Ladepunktes. Von da an gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr. Nach den ersten 24 Monaten gilt eine Kündigungsfrist mit 3 Monaten zum Monatsende.

Warum ist Elektromobilität die Zukunft?

Heute schon eignen sich Elektroautos hervorragend für den alltäglichen Gebrauch, wie für das tägliche Pendeln zur Arbeit oder die Fahrt zum Supermarkt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur läuft auf Hochtouren. Deutschlandweit gibt es tausende Ladepunkte, die meisten davon in den Ballungsgebieten.

Mit steigender Marktdurchdringung werden in Zukunft die Preise von Elektrofahrzeugen weiter sinken und das Preisniveau von Verbrennern erreichen. Dabei sind die Unterhalts- und Wartungskosten für Elektroautos wesentlich günstiger.

Dank großer Fortschritte in der Batterieforschung werden Batterien nicht nur leistungsfähiger und leichter, sondern auch immer billiger. Der Preis pro Kilowattstunde wird weiter fallen und die Reichweiten von Elektrofahrzeugen immer größer werden.

Was ist eichrechtskonformes Laden?

In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.