POWER YOUR BUSINESS!
CHARGE UP YOUR DAY!
ELECTRIFY YOUR MOBILITY
Mit unserem Newsletter erhalten Sie alle zwei Monate Neuigkeiten zu unseren Steckvorrichtungen und eMobility-Ladelösungen sowie Infos zu Terminen und News aus der MENNEKES Gruppe. Jetzt anmelden:
Newsletter abonnierenEine barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist sowohl für körperlich beeinträchtigte Personen als auch für ältere Autofahrer von großem Wert. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können an barrierefrei gestalteten Ladestationen ihre Elektrofahrzeuge selbstständig und ohne fremde Hilfe aufladen. Das fördert die gleichberechtigte Teilhabe aller E-Auto-Fahrer am sozialen und wirtschaftlichen Leben. Wenn Ladestationen für alle Nutzer leicht zugänglich und bedienbar sind, verbessert das zudem die Auslastung und Wirtschaftlichkeit. Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende und die Elektromobilität.
Es gibt bereits einige rechtliche Vorgaben und Richtlinien, die das Thema barrierefreies Laden betreffen:
Um eine flächendeckende barrierefreie Ladeinfrastruktur zu gewährleisten, ist ein spezifisches rechtliches Regelwerk noch erforderlich.
Deutschland steht vor einem demografischen Wandel. Mit der wachsenden Zahl an Senioren steigt auch die Zahl der E-Autofahrer mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen. Eine barrierefreie Ladeinfrastruktur hilft, möglichst lange mobil und selbstständig zu bleiben. Die Berücksichtigung inklusiver Anforderungen ist sowohl aus sozialer als auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.
Der Leitfaden des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beschreibt technische, räumliche und digitale Anforderungen an eine barrierefreie Ladeinfrastruktur und dient als Orientierungshilfe zum Thema. Das Kompendium basiert auf Marktanalysen, Fokusgruppenbefragungen und Praxistests mit Menschen mit Behinderungen. Zielgruppe sind Betreiber und Entwickler von Ladeinfrastruktur, die sich über technische, räumliche und digitale Anforderungen informieren möchten. Ein zentraler Aspekt ist die barrierefreie Gestaltung der Ladeplätze und Bewegungsflächen. Der Leitfaden soll zudem als Grundlage für die Entwicklung neuer DIN-Normen dienen.
Die DIN 18040-3 definiert die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum. Die Regelung bezieht sich konkret auf die Planung und Umsetzung barrierefreier Ladeinfrastruktur und umfasst unter anderem ausreichend breite Stellplätze für Rollstuhlnutzer und die barrierefreie Gestaltung der Bedienelemente an den Ladestationen, wie Ladekabel und Touchscreens. Alle barrierefrei gestalteten Ladepunkte einer Ladeeinrichtung sollen für Rollstuhlfahrer leicht erreichbar sein. Eine eindeutige Beschilderung erleichtert zudem visuell beeinträchtigten Personen die Orientierung. Die DIN 18040-3 trägt zur Planungssicherheit bei und hilft, kostspielige Nachrüstungen an barrierefreien Ladestationen zu vermeiden.
Zum barrierefreien Laden gehört auch das barrierefreie Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug. Um einen komfortablen und sicheren Zugang zum Fahrzeug zu gewährleisten, sollten ausreichend große und hürdenfreie Freiflächen vorhanden sein. So können Rollstuhlfahrer und Personen mit Mobilitätshilfen problemlos ein- und aussteigen: Zusätzliche Freiräume an den Seiten der Parkbucht für das Öffnen der Fahrzeugtüren und für den Zugang mit Rollstuhl oder Rollator. Ebenflächige Zugänge ohne Hindernisse oder Bordsteine, sodass Menschen mit Mobilitätshilfen die Fahrzeugtüren sicher und weit öffnen können.
Die DIN 18040-3 legt Mindestabmessungen für barrierefreie Parkplätze fest. Eine gute Anfahrbarkeit ist wichtig, damit Nutzer die Ladebuchten ohne Schwierigkeiten oder riskante Manöver erreichen können. Der barrierefreie Parkplatz sollte eine Mindestbreite von 3,50 m bis 3,80 m aufweisen, um Rollstühle und andere Mobilitätshilfen direkt neben dem Fahrzeug positionieren zu können.
Barrierefreie Parkbuchten sollten ausreichend Bewegungsfreiheit für Körperdrehungen und Rollstuhlmanöver bieten sowie eine direkte und barrierefreie Verbindung zum Gehweg aufweisen. Diese Verbindung sollte keine Hindernisse wie hohe Bordsteinkanten oder abschüssige Flächen aufweisen. Rutschfeste Beläge erhöhen zudem die Standsicherheit.
Rollstuhlfahrer benötigen an Ladestationen großzügig gestaltete, hindernisfreie Flächen. Diese Bewegungsflächen sollten den Anforderungen der DIN 18040-3 entsprechen. Rund um die Ladestation und das Fahrzeug muss ausreichend Platz zum Manövrieren vorhanden sein. Die Position der Ladestation sollte das Anfahren für Rollstuhlfahrer erleichtern und umfasst:
Wann kommt eine umfassende DIN-Norm?
Die Einführung einer DIN-Norm für barrierefreies Laden könnte die Akzeptanz und die Bereitschaft zur Investition in diesen Bereich erheblich steigern. Klare Vorgaben würden die Planung und Umsetzung erleichtern und Unsicherheiten minimieren, was die Investitionsentscheidung beschleunigen kann. Eine neue DIN-Norm würde langfristige Planungssicherheit schaffen und Unternehmen unterstützen, inklusive Anforderungen proaktiv zu erfüllen.
Die Überarbeitung der DIN 18040, die auch barrierefreies Laden umfasst, ist derzeit im Gange. Es wird erwartet, dass die novellierte Norm frühestens Ende 2024 veröffentlicht wird.
Barrierefreies Laden ist aus mehreren Gründen ein wichtiges Element für den Ausbau der
Elektromobilität: