POWER YOUR BUSINESS!
CHARGE UP YOUR DAY!
ELECTRIFY YOUR MOBILITY
Mit unserem Newsletter erhalten Sie alle zwei Monate Neuigkeiten zu unseren Steckvorrichtungen und eMobility-Ladelösungen sowie Infos zu Terminen und News aus der MENNEKES Gruppe. Jetzt anmelden:
Newsletter abonnierenAbrechnungsdienstleistung ativo
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur freien Entscheidung. Sobald Sie Ihre Ladepunkte veröffentlichen und die Nutzung durch Dritte zulassen, müssen Sie Ad-Hoc Laden ermöglichen und die Ladestation bei der Bundesnetzagentur registrieren. Ladesysteme, die gefördert werden, müssen im Roaming eingebunden werden und das Ad-Hoc Laden muss ermöglicht werden.
Jedoch gibt es individuelle Vorgaben vom jeweiligen Bundesland, diese müssen jeweils beachtet werden.