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Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur freien Entscheidung. Sobald Sie Ihre Ladepunkte veröffentlichen und die Nutzung durch Dritte zulassen, müssen Sie Ad-Hoc Laden ermöglichen und die Ladestation bei der Bundesnetzagentur registrieren. Ladesysteme, die gefördert werden, müssen im Roaming eingebunden werden und das Ad-Hoc Laden muss ermöglicht werden.
Jedoch gibt es individuelle Vorgaben vom jeweiligen Bundesland, diese müssen jeweils beachtet werden.