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Newsletter abonnierenEichrecht
In Deutschland werden für die Abrechnung von elektrischer Energie besonders hohe Anforderungen gestellt. So schreibt das Mess- und Eichgesetz vor, dass geeichte Messgeräte einzusetzen sind. Für die Ladestation als „Messgerät mit Zusatzeinrichtung“ mit häufig wechselnden Nutzern gelten zusätzlich besondere Vorgaben für die Verwendung der ermittelten Werte.