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MENNEKES

Fragen & Antworten

MENNEKES FAQs: für alle, die mehr wissen möchten

MENNEKES ist seit 2008 in der Elektromobilität tätig. Im Laufe der Jahre haben uns viele Fragen erreicht - zu unseren Produkten und zum Thema Elektromobilität selber. In unseren FAQs greifen wir viele von ihnen auf und geben die passende Antworten. Schauen Sie doch herein und informieren Sie sich!

Fachbegriffe kurz erklärt: Hier geht es zudem zu unserem eMobility Glossar

Für unsere Partner aus der Elektrobranche bieten wir zusätzlich How-to-Videos an - zur Hilfestellung mit MENNEKES Ladesystemen und der MENNEKES ativo Abrechnungsdienstleistung.

Können auch Ladestationen anderer Anbieter an MENNEKES ativo angebunden werden?

Eine Anbindung von Ladestationen anderer Anbieter an MENNEKES ativo ist nicht möglich, da es sich um ein eigens für Ladestationen von MENNEKES entwickeltes Produkt handelt.

Kann ich z.B. auch meine Maingau-Ladekarte im MENNEKES ativo-Portal anlernen, damit ich damit an meinen Ladepunkten kostenfrei laden kann?

Nein, dies ist nicht möglich.

RFID-Karten dürfen nur einmalig in der vernetzten eMobility Welt vergeben werden, da es ansonsten zu unklaren Zuordnungen bei Autorisierungen kommen kann.

Wie lerne ich RFID-Karten in der App zum kostenlosen Laden an?

In der MENNEKES ativo App kann über das Menü „Zugriffsschlüssel“ die Verwaltung der RFIDs erreicht werden. Mit dem Button „RFID-Karten bestellen“ können neue RFIDs bestellt und bestehende RFID-Karten angelernt werden.

Der Anlernprozess für bestehende RFID-Karten dauert ca. 1 Werktag.

Wie oft und wie kann ich meine Roaming-Rückvergütung ändern?

Die Rückvergütung kann immer nur zum Ende eines Quartals mit einer Voranmeldezeit von sechs Wochen geändert werden. Bitte übersenden Sie dafür eine kurze Mail mit Ihrem Standort und dem gewünschten Tarif an den Kundensupport von MENNEKES ativo bis spätestens zum 18.02. / 19.05. / 19.08. / 18.11.

Wann und wie häufig ändert sich die Tarifauswahl bzw. werden die Tarife angepasst?

Die Tarifauswahlliste ist festgelegt. Dennoch halten wir uns die Möglichkeit offen, auf die Marktanforderungen zu reagieren und diese Auswahl in definierten Zeiträumen anzupassen.

Voraussichtlich wird aber keine häufigere Änderung als halbjährlich erfolgen. Die Standortpartner werden dann vorab per Mail informiert – dieses Vorgehen ist auch im Dienstleistungsvertrag (AGB) so vereinbart.

Wie werden die Roaming-Partner angebunden?

Die Anbindung der Roaming-Partner erfolgt, sobald Sie die QR-Codes in der App eingegeben haben. Am Ende des Tages werden die Daten an die Roaming-Plattformen übermittelt. Von dort können die Roaming-Partner diese Daten abrufen. Dieser Abruf erfolgt nach den jeweiligen Abruf-Intervallen der Roaming-Partner. Daher kann es einige Zeit dauern, bis alle Roaming-Partner an Ihrer Infrastruktur verfügbar sind.

Muss ein öffentlicher Ladepunkt laut Ladesäulenverordnung angemeldet werden?

Auszug aus der Ladesäulenverordnung:

§ 2 Begriffsbestimmungen

[…] Im Sinne dieser Verordnung ist Regulierungsbehörde die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen […]

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

Betreiber von Normal- und Schnellladepunkten haben der Regulierungsbehörde den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Die Anzeige soll erfolgen:

  1. mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten oder
  2. unverzüglich nach Außerbetriebnahme von Ladepunkten.

[…] Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn bestehende Ladepunkte öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung werden. […]

 

Quelle: www.gesetze-im-internet.de - Abruf 02.08.2017

Wie bekommt der Endnutzer den Preis angezeigt?

Autorisierung via Roaming: Der Preis ist durch den vom Nutzer geschlossenen Vertrag mit dem EMP bekannt und durch diesen bekannt gemacht, häufig ersichtlich in der jeweiligen App oder bei der Ausgabe der Ladekarte.

Autorisierung via direct payment: Auf der Webseite werden alle Preisbestandteile in Echtzeit aufgelistet.

Wie kann ich einen Service-Partner für meine Standorte anlegen?

Bitte füllen Sie unten stehendes Formular vollständig aus und senden Sie dieses an info(at)mennekes-ativo.de, dann hinterlegen wir für Sie Ihren Installateur als Service-Partner für Ihre Standorte. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen bestehenden Wartungsvertrag oder eine andere Vereinbarung mit Ihrem Installateur haben. 

Download Antragsformular

Muss ich für jede Ladestation einen eigenen Standort in MENNEKES ativo anlegen?

An einer Ladestation mit Steuergerät (mit Modem) können mehrere Ladestationen ohne Modem verbunden werden. Diese können (bzw. sollten) auch alle unter einem Standort angebunden werden. Dieser Standort kann z. B. über einen gemeinsamen Parkplatz definiert werden. Es ist somit nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll für mehrere Ladestationen mehrere Standorte anzulegen.