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Neu ab 2025/26/27: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erweitern seit 2025 die AFIR – neue Anforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden ergänzt. Ab Januar 2026 ist die ISO 15118 durchgängig Pflicht. Ab 2027 gelten auch neue Anforderungen für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 13. April 2024 verbindlich in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie bildet den neuen europäischen Rechtsrahmen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe – insbesondere für Elektrofahrzeuge.
Ziel der AFIR ist es, ein einheitliches, benutzerfreundliches und interoperables Ladenetz in Europa zu schaffen. Damit soll die Akzeptanz der Elektromobilität gestärkt und ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ladeinfrastruktur ermöglicht werden – unabhängig vom Anbieter oder Fahrzeugtyp.
Ein zentrales Element ist die Verpflichtung zum Ad-hoc-Laden: Nutzerinnen und Nutzer müssen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten spontan und ohne vorherigen Vertrag laden und bezahlen können – einfach, sicher und transparent.
Die AFIR setzt verbindliche Mindeststandards, die nationale Regelungen wie die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) ergänzen. Dabei gilt: AFIR-Vorgaben haben Vorrang, wenn sie über die nationalen Anforderungen hinausgehen.
Seit dem 13. April 2024 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen in der EU verpflichtet, das punktuelle Laden ohne vorherigen Vertrag – auch bekannt als Ad-hoc-Laden – zu ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer müssen dabei mit einem „weit verbreiteten Zahlungsinstrument“ bezahlen können. Laut AFIR zählen dazu insbesondere Debit- und Kreditkarten.
Für alle neu errichteten DC-Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW gilt: Es muss eine Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein. Die Umsetzung kann über ein integriertes Kartenterminal oder ein zentrales Bezahlterminal am Standort erfolgen.
Für Ladepunkte mit geringerer Leistung (z. B. AC-Ladepunkte) sind alternative, sichere Zahlungsmethoden zulässig – etwa über einen QR-Code, der zur Bezahlseite führt. Auch hier gilt: Der Zahlungsvorgang muss sicher und PSD2-konform sein.
Betreiberinnen und Betreiber müssen sicherstellen, dass QR-Codes gut lesbar und manipulationssicher angebracht sind. Bewährt haben sich sogenannte Doming-Aufkleber, die den Code vor Kratzern und Überkleben schützen.
Auch die Bezahlseite muss den Anforderungen der Payment Services Directive II (PSD2) entsprechen – inklusive sicherer Authentifizierung, z. B. über biometrische Verfahren oder Gerätesperren.
Welche Ladepunkte von den AFIR-Regelungen betroffen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend, denn nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte sind durch bestimmte Merkmale und Kennzeichnungen definiert, die den Nutzerkreis einschränken – etwa durch Zugangsbeschränkungen oder private Nutzung.
Im folgenden Abschnitt erläutern wir die wichtigsten Kriterien, die laut AFIR darüber entscheiden, ob ein Ladepunkt als öffentlich gilt.
Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn der dazugehörige Parkplatz ohne spezifische Kennzeichnungen oder Beschilderungen für einen allgemeinen Personenkreis befahrbar ist. Dies schließt Ladepunkte an Straßenrändern oder auf Parkplätzen ohne Schranken und Schilder ein.
Ein Ladepunkt ist hingegen nicht öffentlich, wenn der Betreiber durch sichtbare Kennzeichnungen oder Beschilderungen deutlich macht, dass die Nutzung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Beispiele hierfür sind Hinweise wie "Parken nur für..." oder ähnliche, die eine spezifische Nutzung vorgeben. Achtung: Nicht ausreichend ist „Parken nur für Kunden“, denn „Kunde“ ist zu allgemein und unbestimmt.
Die AFIR berücksichtigt, dass die Öffentlichkeit eines Ladepunktes nicht allein durch Anmeldung oder Registrierung beeinflusst wird. Entscheidend ist vielmehr, dass der primäre Geschäftszweck des Parkplatzes darauf ausgerichtet ist, einen breiten Personenkreis ohne individuelle Beschränkungen zu bedienen.
Zwischen 2025 und 2027 treten gemäß AFIR weitere verbindliche Anforderungen in Kraft. Diese ergeben sich aus delegierten Rechtsakten und einem Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission. Sie konkretisieren die AFIR und legen technische Details sowie Umsetzungsfristen fest – insbesondere zu offenen Daten, technischen Standards und privater Ladeinfrastruktur.
Ab dem 14. April 2025 sind Betreiberinnen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, bestimmte statische und dynamische Daten kostenfrei bereitzustellen:
Diese Daten müssen ab dem 14. April 2026 im DATEX-II-Format bereitgestellt werden und an zentrale Plattformen wie die Mobilithek übermittelt werden. Ziel ist es, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Ladepunkte besser auffindbar und vergleichbar zu machen.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dazu bereits ausführliche Informationen zusammengestellt:
Die AFIR verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber zur Einhaltung der ISO-15118-Normenreihe, die die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt regelt – insbesondere für Funktionen wie Plug & Charge oder bidirektionales Laden.
In der AFIR wird der Begriff „installiert“ als die erstmalige Platzierung der relevanten Ladepunktausrüstung verstanden – einschließlich Hardware, Software und zugehöriger elektrischer Infrastruktur wie Stromanschlüsse, Transformatoren und andere elektrische Systeme, um das Laden von E-Fahrzeugen zu ermöglichen.
Der Begriff „renoviert“ meint nach AFIR eine größere oder vollständige Erneuerung der relevanten Ladepunktausrüstung. Routinemäßige Wartungsmaßnahmen, einschließlich der Austausch spezifischer Komponenten wie Ladekabel, zählen nicht als Renovierung.
Durch die Verknüpfung mit der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gelten bestimmte AFIR-Anforderungen auch für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur – etwa auf Firmengeländen oder in Wohngebäuden. Besonders relevant ist hier die Pflicht zur Unterstützung von ISO 15118-20 ab 2027.
Für alle Ladepunkte, die vor den jeweiligen Stichtagen installiert wurden, gilt Bestandsschutz. Eine Nachrüstpflicht besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. für DC-Ladepunkte entlang der TEN-T-Verkehrsachsen bis spätestens 1. Januar 2027.
Detaillierte Infos zu den delegierten Rechtsakten finden Sie hier:
Als Pionier für intelligente Ladeinfrastruktur setzen wir bereits seit Jahren auf ISO 15118-konforme Lösungen. Unsere Produkte erfüllen nicht nur die aktuellen AFIR-Vorgaben, sondern sind auch für kommende Standards wie ISO 15118-20 bestens vorbereitet. Damit bieten wir zukunftssichere Ladelösungen für unterschiedlichste Einsatzbereiche – von privat bis öffentlich.
Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung unter 50 kW bieten wir verschiedene Lösungen mit integriertem oder externem Kartenterminal:
Die Umsetzung der AFIR-Vorgaben wirft viele Fragen auf – von der Auswahl geeigneter Ladelösungen über technische Standards bis hin zu rechtlichen Anforderungen. MENNEKES unterstützt Sie dabei mit intelligenten Planungshilfen, persönlicher Beratung und fundierten Informationsangeboten. Ob Sie eine passende Lösung für Ihr Unternehmen suchen oder sich tiefergehend informieren möchten – hier finden Sie den richtigen Einstieg.