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Was gilt laut AFIR?

Neu ab 2025/26/27: Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erweitern seit 2025 die AFIR – neue Anforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte wurden ergänzt. Ab Januar 2026 ist die ISO 15118 durchgängig Pflicht. Ab 2027 gelten auch neue Anforderungen für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.  

Zu den neuen AFIR Anforderungen

Was Betreiber über die Ladesäulenverordnung und die AFIR wissen sollten

Was ist die AFIR und was regelt sie?

Die Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 13. April 2024 verbindlich in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie bildet den neuen europäischen Rechtsrahmen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe – insbesondere für Elektrofahrzeuge.

Ziel der AFIR ist es, ein einheitliches, benutzerfreundliches und interoperables Ladenetz in Europa zu schaffen. Damit soll die Akzeptanz der Elektromobilität gestärkt und ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ladeinfrastruktur ermöglicht werden – unabhängig vom Anbieter oder Fahrzeugtyp.

Ein zentrales Element ist die Verpflichtung zum Ad-hoc-Laden: Nutzerinnen und Nutzer müssen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten spontan und ohne vorherigen Vertrag laden und bezahlen können – einfach, sicher und transparent.

Die AFIR setzt verbindliche Mindeststandards, die nationale Regelungen wie die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV) ergänzen. Dabei gilt: AFIR-Vorgaben haben Vorrang, wenn sie über die nationalen Anforderungen hinausgehen.

Pflicht zum punktuellen Laden an öffentlichen Ladesäulen:

Was Betreiberinnen und Betreiber seit April 2024 beachten müssen

Seit dem 13. April 2024 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladesäulen in der EU verpflichtet, das punktuelle Laden ohne vorherigen Vertrag – auch bekannt als Ad-hoc-Laden – zu ermöglichen. Nutzerinnen und Nutzer müssen dabei mit einem „weit verbreiteten Zahlungsinstrument“ bezahlen können. Laut AFIR zählen dazu insbesondere Debit- und Kreditkarten.

Bezahlen an der Ladesäule:

Was ist vorgeschrieben?

Kartenzahlung bei DC-Ladepunkten ≥ 50 kW

Für alle neu errichteten DC-Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 50 kW gilt: Es muss eine Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein. Die Umsetzung kann über ein integriertes Kartenterminal oder ein zentrales Bezahlterminal am Standort erfolgen.

Webbasierte Zahlung bei AC-Ladepunkten < 50 kW

Für Ladepunkte mit geringerer Leistung (z. B. AC-Ladepunkte) sind alternative, sichere Zahlungsmethoden zulässig – etwa über einen QR-Code, der zur Bezahlseite führt. Auch hier gilt: Der Zahlungsvorgang muss sicher und PSD2-konform sein.

Preistransparenz

  • Ab 50 kW Ladeleistung: Die Tarifanzeige muss direkt am Ladepunkt erfolgen.
  • Unter 50 kW: Die Preisangabe muss klar und leicht zugänglich sein – z. B. über eine App oder Website.

Sicherheit und Lesbarkeit

Betreiberinnen und Betreiber müssen sicherstellen, dass QR-Codes gut lesbar und manipulationssicher angebracht sind. Bewährt haben sich sogenannte Doming-Aufkleber, die den Code vor Kratzern und Überkleben schützen.

Auch die Bezahlseite muss den Anforderungen der Payment Services Directive II (PSD2) entsprechen – inklusive sicherer Authentifizierung, z. B. über biometrische Verfahren oder Gerätesperren.

Zentrale Kriterien und Merkmale gemäß der AFIR

Öffentliche Ladepunkte und die AFIR: Was Betreiberinnen und Betreiber wissen sollten

Welche Ladepunkte von den AFIR-Regelungen betroffen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Eine klare Abgrenzung ist entscheidend, denn nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte sind durch bestimmte Merkmale und Kennzeichnungen definiert, die den Nutzerkreis einschränken – etwa durch Zugangsbeschränkungen oder private Nutzung.

Im folgenden Abschnitt erläutern wir die wichtigsten Kriterien, die laut AFIR darüber entscheiden, ob ein Ladepunkt als öffentlich gilt.

Öffentlich: Unbeschränkter Zugang ohne individuelle Kennzeichnung.

Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn der dazugehörige Parkplatz ohne spezifische Kennzeichnungen oder Beschilderungen für einen allgemeinen Personenkreis befahrbar ist. Dies schließt Ladepunkte an Straßenrändern oder auf Parkplätzen ohne Schranken und Schilder ein.

Nicht öffentlich: Deutliche Beschränkung durch Kennzeichnung oder Beschilderung.

Ein Ladepunkt ist hingegen nicht öffentlich, wenn der Betreiber durch sichtbare Kennzeichnungen oder Beschilderungen deutlich macht, dass die Nutzung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Beispiele hierfür sind Hinweise wie "Parken nur für..." oder ähnliche, die eine spezifische Nutzung vorgeben. Achtung: Nicht ausreichend ist „Parken nur für Kunden“, denn „Kunde“ ist zu allgemein und unbestimmt.

Eine Schranke oder Anmeldung allein ist keine Beschränkung

Die AFIR berücksichtigt, dass die Öffentlichkeit eines Ladepunktes nicht allein durch Anmeldung oder Registrierung beeinflusst wird. Entscheidend ist vielmehr, dass der primäre Geschäftszweck des Parkplatzes darauf ausgerichtet ist, einen breiten Personenkreis ohne individuelle Beschränkungen zu bedienen.

Neue Anforderungen ab 2025, 2026 und 2027

Zwischen 2025 und 2027 treten gemäß AFIR weitere verbindliche Anforderungen in Kraft. Diese ergeben sich aus delegierten Rechtsakten und einem Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission. Sie konkretisieren die AFIR und legen technische Details sowie Umsetzungsfristen fest – insbesondere zu offenen Daten, technischen Standards und privater Ladeinfrastruktur.

Weitere Informationen und Links

Offene Daten: Transparenz wird Pflicht

Ab dem 14. April 2025 sind Betreiberinnen und Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, bestimmte statische und dynamische Daten kostenfrei bereitzustellen:

  • Statische Daten: z. B. Standort, Steckertyp, Zugangs- und Zahlungsbedingungen – müssen innerhalb von 24 Stunden nach Änderung aktualisiert werden.
  • Dynamische Daten: z. B. Verfügbarkeit, aktueller Ladepreis – müssen innerhalb von 1 Minute aktualisiert werden.

Diese Daten müssen ab dem 14. April 2026 im DATEX-II-Format bereitgestellt werden und an zentrale Plattformen wie die Mobilithek übermittelt werden. Ziel ist es, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und Ladepunkte besser auffindbar und vergleichbar zu machen.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat dazu bereits ausführliche Informationen zusammengestellt:

Technische Standards: ISO 15118 wird Pflicht

Die AFIR verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber zur Einhaltung der ISO-15118-Normenreihe, die die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt regelt – insbesondere für Funktionen wie Plug & Charge oder bidirektionales Laden.

Geltungsbereich und Zeitplan:

In der AFIR wird der Begriff „installiert“ als die erstmalige Platzierung der relevanten Ladepunktausrüstung verstanden – einschließlich Hardware, Software und zugehöriger elektrischer Infrastruktur wie Stromanschlüsse, Transformatoren und andere elektrische Systeme, um das Laden von E-Fahrzeugen zu ermöglichen.

Der Begriff „renoviert“ meint nach AFIR eine größere oder vollständige Erneuerung der relevanten Ladepunktausrüstung. Routinemäßige Wartungsmaßnahmen, einschließlich der Austausch spezifischer Komponenten wie Ladekabel, zählen nicht als Renovierung.

Auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte betroffen

Durch die Verknüpfung mit der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) gelten bestimmte AFIR-Anforderungen auch für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur – etwa auf Firmengeländen oder in Wohngebäuden. Besonders relevant ist hier die Pflicht zur Unterstützung von ISO 15118-20 ab 2027.

Bestandsschutz

Für alle Ladepunkte, die vor den jeweiligen Stichtagen installiert wurden, gilt Bestandsschutz. Eine Nachrüstpflicht besteht nur in bestimmten Fällen – z. B. für DC-Ladepunkte entlang der TEN-T-Verkehrsachsen bis spätestens 1. Januar 2027.

Detaillierte Infos zu den delegierten Rechtsakten finden Sie hier:

  1. Normen für das kabellose Aufladen, das elektrische Straßen-system, die Vehicle-to-Grid-Kommunikation und die Wasserstoffversorgung für Straßenfahrzeuge
  2. Zusätzliche Datenarten zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe 
  3. Gemeinsame technische Anforderungen an eine gemeinsame Anwendungsschnittstelle

Vorteile für Betreiberinnen und Betreiber

Mehr Nutzerfreundlichkeit

 

Durch die Möglichkeit zur spontanen Kartenzahlung oder zum einfachen Scannen eines QR-Codes wird das Laden für E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer deutlich komfortabler. Das erhöht die Akzeptanz und Nutzung der Ladepunkte – insbesondere bei Gelegenheitsnutzern oder auf Reisen.

Drei User als Icon

Höhere Auslastung und breitere Zielgruppe

 

Einfach zugängliche und transparente Ladeangebote sprechen eine breitere Kundengruppe an. Das steigert die Auslastung der Ladepunkte und kann sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.

Frühzeitige Investition zahlt sich aus

 

Auch wenn die Integration von Kartenterminals oder ISO-15118-Kommunikation zunächst mit Investitionen verbunden ist – sie macht die Ladeinfrastruktur zukunftssicher und ermöglicht die Teilnahme an einem europaweit interoperablen Ladenetz.

Flexibilität bleibt erhalten

 

Die AFIR schreibt keine bestimmten Geschäftsmodelle vor. Betreiberinnen und Betreiber entscheiden weiterhin selbst, ob sie z. B. Plug & Charge oder Autocharge anbieten möchten. Wichtig ist nur: Wenn solche Funktionen angeboten werden, müssen sie den technischen Standards der ISO 15118 entsprechen.

Mit MENNEKES auf der sicheren Seite – heute und morgen

Als Pionier für intelligente Ladeinfrastruktur setzen wir bereits seit Jahren auf ISO 15118-konforme Lösungen. Unsere Produkte erfüllen nicht nur die aktuellen AFIR-Vorgaben, sondern sind auch für kommende Standards wie ISO 15118-20 bestens vorbereitet. Damit bieten wir zukunftssichere Ladelösungen für unterschiedlichste Einsatzbereiche – von privat bis öffentlich.

Direktes Bezahlen per QR-Code

Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung unter 50 kW bieten wir eine einfache und sichere Lösung: Direct Payment per QR-Code. Nutzerinnen und Nutzer scannen den am Ladepunkt angebrachten Code mit dem Smartphone und werden direkt zur Preisanzeige und Bezahlseite weitergeleitet. Die Abwicklung erfolgt über unsere Abrechnungslösung MENNEKES ativo – vollständig konform mit der Payment Services Directive II (PSD2).

Weitere Infos zu MENNEKES ativo finden Sie hier
Kartenterminals für AC-Ladepunkte

Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung unter 50 kW bieten wir verschiedene Lösungen mit integriertem oder externem Kartenterminal:

HecPay

HecPay von Hectronic ist eine innovative Bezahllösung, die bereits die Anforderungen der AFIR für kontaktlose und diskriminierungsfreie Ad-hoc-Zahlungen mit transparenter Preisanzeige an öffentlich zugänglichen Ladepunkten erfüllt. Hecpay lässt sich einfach in die bestehende Ladeinfrastruktur integrieren und in unmittelbarer Nähe zur Ladestation bzw. zum Ladestationsverbund am Standort errichten. Die Abwicklung der Bezahlvorgänge, inklusive Belegstellung, erfolgt über Hectronic und einen entsprechenden Payment Service Provider. Hectronic bietet die Vermittlung zu diesen Dienstleistern und die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung an. Weitere Schulungs-, Wartungs- und Serviceangebote runden das Lösungsangebot für Ladestationsbetreiber ab.

Weitere Infos zum Bezahlterminal finden Sie hier

Smart T PnC NFC

Die Ladesäule Smart T PnC NFC mit zwei Ladepunkten bietet eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit. Die innovative Plug & Charge-Funktion gemäß ISO 15118 macht die Bedienung und den Bezahlvorgang einfach – ohne Ladekarte oder App. Zusätzlich bietet die Ladesäule: Standalone Autostart, Autorisierung über RFID-Karte, App oder das Ad-hoc-Laden. Smart T PnC NFC unterstützt dank integriertem Kartenleser auch das kontaktlose Zahlen per Debit- oder Kreditkarte beim Laden. Die transparente Preisanzeige und Benutzerführung werden über das zentrale Touch-Display sichergestellt.

Weitere Infos zur Ladesäule Smart T PnC NFC finden Sie hier

AMTRON® 4You 500

Unsere moderne Wallbox-Lösung für das Laden zu Hause. Sie ist bereits heute für die Kommunikation nach ISO 15118 vorbereitet und kann durch ein Software-Update auch nach dem 1. Januar 2027 AFIR-konform betrieben werden. Damit ist sie ideal für alle, die schon jetzt auf zukunftssichere Technik setzen möchten.

Zur AMTRON® 4You Family

Professional-Serie „PnC“

Unsere Professional-Serie umfasst eine Vielzahl an Gerätetypen mit integrierter ISO-15118-Kommunikation. Diese sind am Zusatz „PnC“ im Produktnamen erkennbar und bereits heute von Hubject für Plug & Charge zertifiziert. Sie lassen sich nahtlos in bestehende Ladeinfrastrukturen integrieren – auch dann, wenn die vorhandenen Geräte noch nicht ISO-15118-fähig sind.

Zur Professional-Serie

Beratung & weiterführende Informationen

Die Umsetzung der AFIR-Vorgaben wirft viele Fragen auf – von der Auswahl geeigneter Ladelösungen über technische Standards bis hin zu rechtlichen Anforderungen. MENNEKES unterstützt Sie dabei mit intelligenten Planungshilfen, persönlicher Beratung und fundierten Informationsangeboten. Ob Sie eine passende Lösung für Ihr Unternehmen suchen oder sich tiefergehend informieren möchten – hier finden Sie den richtigen Einstieg.

Ladelösungen jetzt online konfigurieren

Lassen Sie sich einfach online gut beraten! Unser intelligenter Lösungsfinder präsentiert Ihnen schon nach wenigen Klicks die ideale Ladelösung für Ihre Firma. Anschließend können Sie Ihre konfigurierten Produkte gleich an einen qualifizierten Installateur übermitteln.

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Persönliche Beratung

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der AFIR-Vorgaben – von der Auswahl der passenden Hardware über die Integration von Bezahllösungen bis hin zur Datenbereitstellung nach DATEX-II.

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Unsere Website mit Wallbox-Lösungen für Privatkunden

Auch außerhalb des geschäftlichen Umfelds setzen viele auf Elektromobilität. Für alle, die ihr E-Auto privat laden möchten, bietet MENNEKES zuverlässige und einfach zu installierende Wallboxen – ideal für das Eigenheim oder den Carport. Besuchen Sie unsere Privatkundenseite und finden Sie die passende Lösung für Ihre Anforderungen:

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