MENNEKES

Nacheichung

Sie betreiben eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur?

Dann beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung nach 8 Jahren!

Wer in Deutschland Ladeinfrastruktur betreibt und den Ladestrom nicht verschenkt, sondern abrechnet und verkauft, benötigt eichrechtskonforme Ladestationen. Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV) schreiben vor: Die Eichung einer Ladestation ist 8 Jahre gültig. Danach muss sie nachgeeicht werden, damit Betreiberinnen und Betreiber den Ladestrom weiterhin rechtssicher verkaufen dürfen.

Hier erfahren Sie alles rund um die Nacheichung Ihrer eichrechtskonformen Ladestationen und können den Prozess direkt in die Wege leiten.

So berechnet sich die Eichfrist

Und das müssen Sie über den Antrag zur Nacheichung wissen

Damit Sie als Betreiberin oder Betreiber auf der sicheren Seite sind, sollten Sie unbedingt die Eichfristen im Auge behalten. Die Eichfrist beginnt mit dem Tag der Eichung und endet mit dem Kalenderjahr, in dem die 8-jährige Frist rechnerisch ausläuft. Wenn eine eichrechtskonforme Ladestation z. B. am 15. November 2018 geeicht wurde, endet die Eichfrist am 31. Dezember 2026.

Damit die Eichrechtskonformität einer Ladestation sichergestellt ist, muss sie spätestens zum Fristablauf nachgeeicht werden. Der Antrag zum Nacheichen muss dafür mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist beim zuständigen Eichamt gestellt werden (siehe § 38 Satz 1 MessEG). Ohne fristgerechte Antragstellung verliert die Ladestation mit Ablauf der Frist ihre Eichrechtskonformität und darf nicht mehr für die Abrechnung von Ladestrom genutzt werden.

 

Wichtiger Hinweis

Stellen Sie den Eichantrag fristgerecht, dürfen Sie Ihre eichrechtskonformen Ladestationen noch nach Ablauf der 8 Jahre weiterhin betreiben. Das gilt auch, wenn Sie noch keinen Nacheichungstermin vom Eichamt erhalten haben. Beachten Sie aber, dass der Antrag nur für die Ladestation selbst gilt – nicht für den oder die Zähler. Auch nach Ablauf der Eichfrist muss ein eichrechtskonformer Zähler verwendet werden. Ein Betrieb mit einem ungeeichten Zähler ist nicht erlaubt.

In 3 Schritten einfach nacheichen – mit MENNEKES

So ermitteln Sie die Eichfrist Ihrer Ladestation

Alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Eichfrist Ihrer MENNEKES Ladestation finden Sie auf dem Typenschild der Ladestation. Über dem Produktnamen finden Sie die Materialnummer sowie die Serialnummer – sie sind durch einen Punkt getrennt (siehe Foto). Anhand dieser Nummern können Sie die Eichfrist mit unserem Online-Tool (siehe unten) ganz einfach und schnell ermitteln. Beachten Sie dabei, dass der Punkt zwischen beiden Nummern nicht eingegeben werden darf.

Zudem finden Sie unter dem Produktnamen Metrologie-Angaben, die unter anderem eine 2-stellige Zahl enthalten. Diese gibt das Herstellungsjahr an – und damit das Jahr der erstmaligen Eichung Ihrer Ladestation. Wie beschrieben, endet die Eichfrist der Ladestation 8 Jahre nach der letzten Eichung. In unserem Beispielbild steht auf dem Typenschild die Zahl 21 für das Jahr 2021. Die Eichfrist der Ladestation aus dem Beispiel endet also zum 31. Dezember 2029.
Ist diese Zeile auf dem Typenschild Ihres Ladesystems leer, so handelt es sich nicht um ein eichrechtskonformes Gerät.

Erstmalige EichungEnde EichfristSpätester Termin Antragstellung Nacheichung
201831.12.202622.10.2026
201931.12.202722.10.2027
202031.12.202822.10.2028

 

Beachten Sie, dass diese Angaben nur unter der Voraussetzung gelten, dass keine Maßnahmen erfolgt sind, die das Fristende beeinflussen.

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Eichdatum zu ermitteln, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Formular.

Online-Tool zur Ermittlung der Eichfrist Ihrer MENNEKES Ladestation

Damit Sie das Eichdatum und die Eichfrist Ihrer Ladestation ganz bequem online ermitteln können, haben wir ein Online-Tool für Sie entwickelt. Sie müssen lediglich die Material- und die Serialnummer in das Suchfeld eingeben. Diese finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Ladestation. Achten Sie bitte darauf, den Punkt zwischen den beiden Nummern nicht einzugeben.

Beachten Sie, dass auch diese Angaben ohne Gewähr erfolgen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Maßnahmen, die das Fristende beeinflussen, ohne Beteiligung oder Kenntnis von MENNEKES erfolgt sind.

So beantragen Sie die Nacheichung

Sie können die Nacheichung von Ladestationen beim Eichamt ganz bequem online beantragen: www.evp-service.de/DEMOL

Wichtig ist, dass Sie den Antrag fristgerecht stellen. Am besten erledigen Sie das schon zu Beginn des Jahres, in dem die Eichfrist endet. So können Zählertausch und Nacheichung zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Dann ist nur ein Service-Einsatz notwendig – und das spart Zeit und Kosten.

So geht es mit Ihrem Eichtermin weiter

Nachdem Sie den Antrag auf Nacheichung beim Eichamt eingereicht haben, stehen Ihnen 2 Optionen zur Auswahl:

 

Option 1 – Rundum-sorglos-Paket

Sie melden sich bei MENNEKES mit einer Kopie des Antrags auf Nacheichung. MENNEKES prüft Ihre Anfrage und sendet Ihnen ein entsprechendes Angebot über den Nacheichungs-Service. Nehmen Sie das Angebot an, setzt MENNEKES sich mit der zuständigen Eichbehörde in Verbindung, um den Eichtermin zu organisieren. Zudem kümmert sich MENNEKES ggf. um die Lieferung der Zähler sowie den Austausch-Service.

MENNEKES oder ein zertifizierter Partnerbetrieb erscheint dann zusammen mit dem Eichamt zum Termin, um ggf. die Zähler auszutauschen und das Eichamt bei den technischen Prüfungen zu unterstützen.

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Option 2 – eigenverantwortliche Organisation der Nacheichung

Sie stimmen eigenständig einen Termin mit der Eichbehörde ab und stellen ggf. nach § 33 Abs. 3 MessEV nötige Prüfmittel. Sollten Sie die Zähler für die Nacheichung austauschen müssen, können Sie bei MENNEKES entsprechende Zähler erwerben und eigenständig eine Elektrofachkraft mit dem Austausch beauftragen.

Beachten Sie, dass der Zähler durch eine speziell zertifizierte Instandsetzungsfachkraft ausgetauscht werden muss, damit die Eichrechtskonformität erhalten bleibt.

Entscheiden Sie sich für den eigenverantwortlichen Tausch, zahlen Sie beim Versand der neuen Zähler eine Pfandgebühr. Diese erstatten wir, sobald wir die alten Zähler von Ihnen erhalten haben. 

 

Hinweis

Die dargestellten Optionen gelten nicht für AMTRON® Professional Ladestationen. Für dieses Gerät ist aktuell ein Prozess in Vorbereitung.)

Alles auf einen Blick

Die Nacheichung der Ladestation kann ggf. auch mit einem Zähler erfolgen, der aus der Eichfrist herausgelaufen ist. Hierbei ist zu beachten, dass in diesem Fall die Prüfung an einem Lastpunkt (Betriebspunktprüfung) nicht ausreichend ist und eine umfassende Prüfung erforderlich ist. Eichungen ohne vorherigen Zählertausch sind mit den Prüfmitteln der Eichbehörden aktuell nicht vollumfänglich möglich und die Prüfmittel müssen vom Verwender nach § 33 Abs. 3 MessEV gestellt werden.

Sie haben Fragen oder möchten MENNEKES beauftragen?

Dann kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten oder beauftragen direkt das Rundum-sorglos-Paket zur Nacheichung Ihrer Ladelösung. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.
 

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Schulung für Elektrofachkräfte: zertifizierter Instandsetzer

Praxisorientierte Schulung für die Instandsetzung und Eichrechtsprüfung an MENNEKES Ladesystemen

Dieses Seminar richtet sich an Elektrofachkräfte, die Wartungen oder Reparaturen an eichrechtskonformen MENNEKES Ladesystemen durchführen und die spezifischen Anforderungen an die Instandsetzung gemäß den Vorgaben der Eichbehörde erfüllen möchten. (Hinweis: Das Seminar ist nicht für die Durchführung von allgemeinen Messungen, etwa zur Erstinbetriebnahme oder zur Wiederholungsprüfung, konzipiert.)

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eMobility leicht gemacht – Mit MENNEKES Project 360° bieten wir maßgeschneiderte Elektromobilitätslösungen für Unternehmen. Als Ihr umfassender Anbieter für Ladeinfrastrukturen unterstützen wir Sie in jeder Phase Ihres Ladeinfrastruktur-Projekts – von der ersten Anfrage über die Planung und Installation bis hin zum Betrieb.

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Unser MENNEKES Inbetriebnahme-Service unterstützt Installationsfachkräfte und Unternehmen bei der Inbetriebnahme von Ladestationen – wahlweise remote oder vor Ort.

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