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Ja, wenn die Ladestation auf dem Stellplatz des Mieters installiert und die Leitung so verlegt wird, dass sie direkt hinter dem Zähler der Mietwohnung angeschlossen wird. Dies ermöglicht die einfachste Art der Abrechnung: Gesammelt mit dem Strom der Wohnung erfolgt die Abrechnung des Ladestroms direkt über die Nebenkostenabrechnung des Mieters. Durch die integrierten Zähler kann der Mieter den kompletten Stromverbrauch seines Fahrzeuges nachvollziehen. Die einzige Voraussetzung ist, dass es eine klare Zuordnung der Mieteinheiten zu den einzelnen Ladepunkten gibt, jeder Mieter also über einen festen Stellplatz verfügt.