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Newsletter abonnierenNutzen Sie jetzt die Chance! Beantragen Sie Ihre THG-Prämie in nur 3 einfachen Schritten und sichern Sie sich eine schrittweise Erhöhung der Quote bis 2030!
Die THG-Prämie ist eine Unterstützung, die Halterinnen und Haltern eines Elektroautos jedes Jahr zusätzliches Geld einbringt. Das Kürzel THG steht für Treibhausgasminderungsquote. Die Höhe der THG-Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann sich jährlich ändern, daher ist mit Schwankungen zu rechnen. Die gute Nachricht: Für Privatpersonen bleiben die Erlöse aus der THG-Prämie seit 2022 unabhängig von der Höhe steuerfrei.
E-Auto-Halterinnen und -Halter können die THG-Prämie fürs E-Auto beantragen, indem sie die CO2-Einsparungen ihres umweltfreundlichen Fahrzeugs beim Umweltbundesamt geltend machen und auf die THG-Quote anrechnen lassen. Bei MENNEKES ist das jetzt in nur 3 Schritten möglich.
Die Abwicklung des Antrags erfolgt über einen Zwischenhändler, der die Zertifikate von Antragstellerinnen und Antragstellern bündelt und als Paket an Mineralölunternehmen verkauft. Durch den Ankauf können Konzerne die Vorgaben des Gesetzgebers leichter erfüllen und den Anteil erneuerbarer Energien im Vertriebsmix auf das geforderte Maß aufstocken.
Zunächst ist zu prüfen, ob das Fahrzeug antragsberechtigt ist. Kernvoraussetzungen sind eine Versicherungspflicht und ein rein elektrischer Antrieb.
Ist die Halterin oder der Halter korrekt im Fahrzeugschein eingetragen? Dies ist eine Voraussetzung für die Zuteilung und Auszahlung der Prämie.
Als erstes müssen Sie Ihr E-Auto bei uns auf der Webseite (siehe unten) registrieren und den Fahrzeugschein hochladen. Ihre Daten werden an unseren Kooperationspartner Elektrovorteil übermittelt. Dieser bündelt die Anträge der Kundinnen und Kunden und bietet diese als Quoten-Paket Mineralölunternehmen zum Kauf an.
THG-Quote für
Die THG-Prämie ist nicht nur für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer interessant – auch Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen Ladestationen können davon profitieren. Für die geladenen kWh Ihrer an ativo angebundenen öffentlichen Ladestationen erhalten Sie THG-Prämien. Mit unserem Partner Elektrovorteil geht das ganz einfach und automatisiert. Die Einrichtung erfolgt schnell und unkompliziert in 5 Schritten:
1. Registrierung auf der Webseite von Elektrovorteil
Als MENNEKES ativo Standortpatnerin oder Standortpartner müssen Sie sich bitte zunächst bei unserem Partner Elektrovorteil registrieren, um den Service der THG-Prämie zu nutzen. Rufen Sie dazu bitte die Webseite https://elektrovorteil.de/register auf und folgen Sie den Schritten. Im Anschluss erhalten Sie eine automatische E-Mail mit der Bitte, Ihren Account zu bestätigen.
2. Kontodaten für die Auszahlungen der THG-Prämie hinterlegen
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite unseres Partners Elektrovorteil einloggen. Im nächsten Schritt hinterlegen Sie bitte unter https://elektrovorteil.de/profile/bank zwecks Auszahlung der THG-Prämie Ihre Daten.
3. Einreichen der ativo Zugangsdaten für den automatischen Datentransfer
Die Lademengen Ihrer öffentlichen Ladestationen können für den THG-Quotenhandel automatisch aus ativo an unseren Partner Elektrovorteil übertragen werden. Bitte hinterlegen Sie Ihre ativo Zugangsdaten unter https://elektrovorteil.de/connected_services/ativo, um den automatischen Datentransfer zu aktivieren. Nachdem Sie Ihren ativo Usernamen und Ihr ativo Passwort eingereicht haben, wird die linke Schaltfläche automatisch von inaktiv auf aktiv geändert und Ihre Lademengen zum Beginn jedes Monats automatisch übertragen.
4. Ersten Datentransfer manuell starten
Bitte führen Sie den ersten Datentransfer manuell durch, um die Datenübertragung zu überprüfen. Öffnen Sie dazu bitte den Link https://elektrovorteil.de/connected_services/ativo und tragen Sie den Zeitraum des Datentransfers ein. Wählen Sie bitte den Zeitraum „von 01. 01. bis heute“ und klicken Sie auf „Einreichen“. Unter https://elektrovorteil.de/charging_stations können Sie den Datentransfer überprüfen. In der Tabelle stehen nun all Ihre für die THG-Prämie berechtigten Ladevorgänge.
5. Überprüfung Ihrer als öffentlich markierten Ladesysteme
Bitte überprüfen Sie im letzten Schritte unter https://elektrovorteil.de/connected_services/charge_cloud/charging_stations/public, ob auch wirklich nur Ihre tatsächlich öffentlichen Ladestationen entsprechend markiert sind.
Den Support übernimmt unser Partner Elektrovorteil. Sollten Sie unterstützung bei der Einrichtung oder der Beantragung Ihrer Prämie benötigen, helfen Ihnen die Expertinnen und Experten von Elektrovorteil jederzeit gerne weiter. Sie können online ganz einfach den Elektrovorteil-Support kontaktieren.
Die THG-Prämie kann von Halterinnen und Haltern rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge beantragt werden. Das Fahrzeug muss nicht im Besitz der Halterin oder des Halters sein, sondern kann auch finanziert, geleast oder ein Dienstwagen sein. Antragsberechtigte Fahrzeugkategorien sind Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Busse und versicherungspflichtige Zweiräder.
Für Hybridfahrzeuge kann keine THG-Prämie beantragt werden, unabhängig von der technischen Auslegung eines Hybridfahrzeugs. Eine Zuteilung der THG-Prämie erfolgt auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Firmenflotten, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie Ihre Wallbox öffentlich zugänglich machen und als Ladepunkt in der Ladekarte der Bundesnetzagentur eintragen lassen, können Sie auch eine THG-Prämie für die Wallbox beantragen. Soll der Strom aus der Wallbox an andere Nutzerinnen und Nutzer verkauft werden, setzt dies jedoch einen Auftritt als kommerzieller Anbieter sowie ein Mess- und Abrechnungssystem nach dem deutschen Eichgesetz voraus. Dieser hohe technische und organisatorische Aufwand lässt sich durch eine kostenlose Abgabe des Ladestroms an Fremdnutzerinnen und Fremdnutzer sowie den Verzicht auf Authentifizierung umgehen.
Mit dem Hochladen des Fahrzeugscheins – der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – erbringen Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bereits 2 wichtige Nachweise.
Weitere Angaben, die im Antragsformular gemacht werden müssen, betreffen Person und Anschrift der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters sowie eine Bankverbindung zwecks Überweisung der THG-Prämie.
Die konkrete Höhe der THG-Quote in Deutschland wird im Rahmen des Nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) festgelegt. Aktuell beträgt die Quote 6 % und wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 25 % im Jahr 2030 erhöht. In der nachfolgenden Übersicht sehen Sie die THG-Prämie für die einzelnen Fahrzeugklassen.
Die Höhe der THG-Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Da jeder Antrag vom Bundesumweltamt geprüft wird und die Nachfrage aktuell hoch ist, erfolgt die Auszahlung durch unseren Kooperationspartner etwa innerhalb von 5–6 Monaten. Die Auszahlung der THG-Prämie kann jedoch je nach Anbieter und Auszahlungsmodalität variieren.
Der Gesetzgeber hat die THG-Prämie zunächst bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Die schrittweise steigende Quote erhöht die Nachfrage nach THG-Zertifikaten und lässt in den nächsten Jahren wieder auf lukrative THG-Prämien hoffen. Wie es nach 2030 weitergeht, ist noch unsicher und von vielen Entwicklungen abhängig.
Wer sich nur für ein Jahr an seinen THG-Anbieter bindet, hat es mit dem Anbieterwechsel leicht. Eine Kündigung ist dann überflüssig. Im neuen Vertragsjahr lässt sich ein anderer Vertragspartner wählen, um von der THG-Prämie mit den besten Konditionen zu profitieren. Bei einem Vertragszeitraum von 2 oder 3 Jahren ist ein Wechsel zu einem anderen THG-Prämienanbieter erst nach Ablauf des gesamten Vertragszeitraums möglich. Wurde eine Zusage zur Höhe der THG-Prämie gemacht, bezieht sich diese in Langzeitverträgen nur auf das erste Vertragsjahr – auch das sollten Antragstellerinnen und Antragsteller im Auge behalten.
Um die THG-Prämie zu erhalten, ist es nicht erforderlich, das Elektroauto mit Ökostrom zu laden. Es können uneingeschränkt alle Ladevorrichtungen genutzt werden, um Strom aus jeder beliebigen Quelle zu beziehen.
Die THG-Quote (Treibhausgas-Quote) ist ein Instrument zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, das in einigen Ländern, darunter Deutschland, eingeführt wurde. Sie schreibt vor, dass Hersteller und Importeure von Kraftstoffen und Energieträgern einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien in ihren Produkten nachweisen müssen.
Ja, die Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden, es kann aber eine automatische Verlängerung eingestellt werden. So findet ein weiterer Antrag automatisch statt. Nach der Registrierung über unsere Webseite werden Sie jedes Jahr rechtszeitig an die anstehende Beantragung erinnert und müssen der Abwicklung durch Elektrovorteil nur noch zustimmen.
Nein, Hybrid-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride sind von der THG-Prämie ausgeschlossen.