MENNEKES

Förderung: Laden im Mehrparteienhaus

Förderung Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Mit MENNEKES vom Förderprogramm profitieren

Die Bundesregierung stellt 500 Mio. € Fördermittel für den Ausbau von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern bereit.

  • Bis zu 1.500 € Zuschuss pro Stellplatz/AC‑Ladepunkt
  • Start der Antragstellung: 15. April 2026
  • Ideal für Tiefgaragen, Stellplätze & Wohnanlagen

Erfahren Sie hier mehr über das Förderprogramm und seine Voraussetzungen, welche MENNEKES Lösungen förderfähig sind und wie eine Umsetzung mit MENNEKES Wallboxen im Mehrparteienhaus funktioniert. 

Förderfähige Ladeinfrastruktur im Überblick

Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Wohnimmobilien:

  • AC‑Ladepunkte (Typ 2), je nach Aufruf ggf. DC/CCS
  • Ladeleistung: in der Regel 11–22 kW pro Ladepunkt
  • Vorverkabelung für spätere Ladepunkte
  • Intelligentes Energie‑ & Lastmanagement
  • Kommunikations‑ & Steuerungstechnik
  • Stromverteilanlagen, Zähler und Schutzeinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse pro Stellplatz/Ladepunkt

MaßnahmeFörderung
Vorverkabelung ohne Ladepunkt1.300 €
Ladepunkt inkl. Vorverkabelung1.500 €
Bidirektionale Ladepunktebis zu 2.000 €

Installateurs‑Tipp: Bei bidirektionalem Laden unbedingt vorab prüfen, ob Fahrzeug & Wallbox interoperabel sind!
Alles, was Sie zum bidirektionalen Laden und zum aktuellen Stand der Normung wissen sollten, finden Sie hier: bidirektionales Laden

Wer kann die Förderung nutzen?

• WEG & einzelne Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer

• Vermietende / Privateigentümerinnen und Privateigentümer

• Wohnungsbaugesellschaften 

• Kleine & mittlere Unternehmen (KMU) im Wohnimmobilienbereich

Wichtige Hinweise zum Förderprogramm

Förderbedingungen

• Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Beauftragungen dürfen erst nach Bewilligung erfolgen. 

• Transparente Kostenstruktur: Angebote sollten klar zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen unterscheiden. 

• Zweckbindung: Die Infrastruktur muss über mehrere Jahre zweckentsprechend genutzt werden. 

Dokumentation: Rechnungen, Nachweise und technische Unterlagen sind Voraussetzung für die Auszahlung. 

Technische Mindestanforderungen an die Ladelösung:

Intelligente Steuerbarkeit: Ladepunkte müssen in ein Lade‑ bzw. Lastmanagement eingebunden werden können. 

Netzdienlichkeit: Lastbegrenzung, Steuerbarkeit nach § 14a EnWG per digitaler Schnittstelle (EEBUS).

ISO-15118-20-Umsetzung gem. EPBD bzw. AFIR.

Erneuerbare Energien: Der Ladebetrieb erfolgt grundsätzlich mit erneuerbarem Strom (lokale Erzeugung wünschenswert).

 

Viele weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr. Hier können Sie auch die Anträge auf Förderung stellen.

Mehr erfahren: www.laden-im-mehrparteienhaus.de

Mit MENNEKES Lösungen von der Förderung profitieren

Förderfähige MENNEKES Wallboxen

MENNEKES Lösungen für Mehrfamilienhäuser

MENNEKES bietet mehrere förderfähige Wallboxen für Mehrfamilienhäuser und Wohnkomplexe – je nach Modell mit und ohne Eichrechtskonformität sowie mit und ohne externen Abrechnungsdienstleistung. Auf dieser Seite stehen AMTRON® 4You 560 und 4Business 760/780 im Mittelpunkt, da sie speziell für dieses Einsatzgebiet entwickelt wurden.

Eine Verkabelung kann je nach Planung und Objekt sternförmig vom zentralen Verteiler oder per Stromschiene bzw. Flachbandkabel erfolgen. In den folgenden Beispielen sind beide Optionen exemplarisch vorgestellt. Bezüglich der Abrechnungsmöglichkeiten können Sie aus 2 Umsetzungsmöglichkeiten mit AMTRON® 4You/4Business wählen:

1. Stromabrechnung über MID-Zähler in der Wallbox

AMTRON® 4You 560 / AMTRON® 4Business 760 verfügen über einen von außen ablesbaren MID-Zähler in der Wallbox. Beim Einsatz der Geräte kann der geladene Strom durch den Export der Ladestatistiken manuell über die Nebenkosten durch die Hausverwaltung abgerechnet werden, sofern die Stellplätze fest zugeordnet sind. Es ist kein externer Abrechnungsdienstleister notwendig. Beide Wallboxen verfügen über ein kostenloses, dynamisches Lastmanagement für bis 100 Ladepunkte.

2. Stromabrechnung über einen externen Dienstleister

Eine zweite Möglichkeit ist es, mit AMTRON® 4Business 760 bzw. 780 (eichrechtskonform) den geladenen Strom über einen externen Abrechnungsdienstleister, zum Beispiel MENNEKES ativo, abzurechnen. In diesem Fall ist keine feste Stellplatzzuordnung nötig.

Flyer zum Förderprogramm

Sie finden alle Informationen zum Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ und der Einsatzmöglichkeiten von AMTRON® 4You und 4Business in Mehrfamilienhäusern und Wohnkomplexen auch hier zum Download:

Flyer herunterladen

Kostenloses Kurzwebinar zum Förderprogramm

Sie wollen mehr erfahren und sich persönlich von unseren Experten zum Förderprogramm und den passenden MENNEKES Lösungen beraten lassen? Dann melden Sie sich jetzt unverbindlich zu unserem Kurzwebinar an:

Datum: 22.04.2026 08:30 - 09:00 Uhr

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