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Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Antrag erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“: foerderportal.bund.de/easyonline/
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar angefordert werden:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-555
ladeinfrastruktur(at)bav.bund.de