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Anträge und Behörde der Förderrichtlinie

  • Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Planung, Genehmigungsverfahren etc. gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Antrag erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“: foerderportal.bund.de/easyonline/

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unmittelbar angefordert werden:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9
26603 Aurich

Telefon: 04941/602-555
ladeinfrastruktur(at)bav.bund.de