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Wie ist die regionale Verteilung der Förderrichtlinie?

  • Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Pro Bundesland kann eine maximale Anzahl an Ladepunkten gefördert werden.

Es gilt folgender regionaler Verteilungsschlüssel für Schnell- und Normalladepunkte:

Bundesländer Normalladepunkt je BundeslandSchnelladepunkte je Bundesland
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen2.000170
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz90076
Berlin, Sachsen, Schleswig-Holstein45036
Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt35025
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen25020
Gesamtsumme 12.1001.001

Ein Antrag darf immer nur Ladepunkte in einem Bundesland beinhalten.

Für Schnellladepunkte und Normalladepunkte sind jeweils separate Anträge zu stellen.

Antragsteller, die Fördermittel für Ladepunkte in mehreren Bundesländern bzw. für Normal- und Schnelladepunkte beantragen, müssen für jedes Bundesland und jede Ladekategorie (Schnell- und Normallladepunkte) einen gesonderten Antrag stellen.