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Wie sind die Vorgaben für das Monitoring, die Betriebsdauer und die Zugänglichkeit in der Förderrichtlinie?

  • Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Während der Betriebslaufzeit müssen regelmäßig Berichte (jeweils am 01. Februar und 01. August) an die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW GmbH) übermittelt werden.

Einen Vordruck finden Sie unter: www.bav.bund.de

Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur von 6 Jahren (begründete Ausnahmen möglich).

Zugänglichkeit 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche; andernfalls wird die Förderquote um 50 % gesenkt.

Mindestzugänglichkeit werktags 12 Stunden.