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Wie ist die Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie?

  • Förderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren innerhalb eines Bundeslandes durchgeführt.

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt, sobald die laut 5.1 im jeweiligen Bundesland im Rahmen dieses Förderaufrufs förderfähigen Ladepunkte in der Gesamtzahl der Beantragungen anzahlmäßig überschritten werden.

Hierfür werden pro Antrag die beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung zugrunde gelegt. Die Gesamtladeleistung ist die Summe aus den Einzelladeleistungen der beantragten Ladepunkte in Kilowatt.

Die Netzanschlusskosten (Punkt 3.1.2) sind für die Betrachtung des Aspektes der Wirtschaftlichkeit nicht relevant.

Nach Ablauf der Antragsfrist wird die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung aller fristgerecht und vollständig eingegangenen Anträge ein Ranking innerhalb des jeweiligen Bundeslandes entsprechend der geringsten beantragten Fördermittel pro Kilowatt Gesamtladeleistung vornehmen.


Beispielrechnungen:

Antrag 1: Antrag auf 5 Normalladepunkte (LP)

Beantragte Fördermittel:

3 LP à 11 kW à 2.000 €

2 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (3 LP x 2.000 €) + (2 LP x 2.500 €) = 11.000 €

Berechnung Gesamtladeleistung:

(3 LP x 11 kW) + (2 LP x 22 kW) = 77 kW

Berechnung für das Ranking:

11.000 € : 77 kW = 142,86 € pro kW


Antrag 2: Antrag auf 12 Normalladepunkte (LP)

Beantragte Fördermittel:

4 LP à 11 kW à 1.800 €

4 LP à 7 kW à 1.000 €

4 LP à 22 kW à 2.500 €

--> (4 x 1.800 €) + (4 x 1.000 €) + (4 x 2.500 €) = 21.200 €

Berechnung Gesamtladeleistung:

(4 LP x 11 kW) + (4 LP x 7 kW) + (4 LP x 22 kW) = 160 kW

Berechnung für das Ranking:

21.200 € : 160 kW = 132,50 € pro kW