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Die LSV regelt die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge.
Die aktuelle Version der LSV finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/lsv/
Zuständigkeit: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Auslöser: EU Richtlinie 2014/94/EU für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
Inkrafttreten LSV: 12. Mai 2017