MENNEKES
Alle Fragen & Antworten

Muss ein öffentlicher Ladepunkt laut Ladesäulenverordnung angemeldet werden?

  • Ladesäulenverordnung

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2026

Auszug aus der Ladesäulenverordnung:

§ 2 Begriffsbestimmungen

[…] Im Sinne dieser Verordnung ist Regulierungsbehörde die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen […]

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

Betreiber von Normal- und Schnellladepunkten haben der Regulierungsbehörde den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Die Anzeige soll erfolgen:

  1. mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten oder
  2. unverzüglich nach Außerbetriebnahme von Ladepunkten.

[…] Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn bestehende Ladepunkte öffentlich zugänglich im Sinne dieser Verordnung werden. […]

Quelle: www.gesetze-im-internet.de - Abruf 02.08.2017